In Artikel 7 LwG sind die Grundsätze aufgeführt, nach welchen der Bund die Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse festsetzt: Die Landwirtschaft soll nachhaltig und kostengünstig produzieren sowie aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen. Die Ausrichtung auf den Markt und eine nachhaltige Bewirtschaftung wird damit im Sinne des Verfassungsartikels bekräftigt. 

Der Bund verfügt über verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft, die sich an diesen Grundsätzen orientieren. Er unterstützt die Landwirtschaft sowohl im Bereich der Selbsthilfemassnahmen im Rahmen der Förderung der Qualität und des Absatzes als auch durch Massnahmen im Bereich der Kennzeichnung sowie der Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte. Diese Massnahmen können über alle Produktionsbereiche hinweg zur Anwendung gelangen. Ergänzend dazu unterstützt der Bund die Landwirtschaft mit spezifischeren Instrumenten für die Milch-, Vieh- und Weinwirtschaft sowie den Pflanzenbau. 

Finanzielle Mittel 2014

Im Jahr 2014 wurden für Massnahmen zugunsten der Produktion und des Absatzes 431 Millionen Franken und somit insgesamt 19 Millionen Franken weniger aufgewendet als im Vorjahr. 
 
Milchwirtschaft: Im Jahr 2014 wurden 296 Millionen Franken eingesetzt, das sind 5,5 Millionen Franken weniger als im Vorjahr. Die Mittel werden in Form einer Zulage für verkäste Milch und einer Zulage für Fütterung ohne Silage eingesetzt. Grund für die tieferen Ausgaben im Jahr 2014 ist, dass weniger Mittel für Milchzulagen zur Verfügung gestanden sind.

Viehwirtschaft: Die Ausgaben innerhalb des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz beliefen sich im Jahr 2014 auf 12 Millionen Franken und sind gegenüber dem Vorjahr auf demselben Niveau geblieben.

Pflanzenbau, einschliesslich Weinwirtschaft: Im Jahr 2014 wurden 64 Millionen Franken aufgewendet. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 17 Millionen Franken Die tieferen Ausgaben sind einerseits darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2013 einmalige Aufwendungen für die Überschussverwertung von Birnensaftkonzentrat (2,1 Mio. Fr.) und die Deklassierung von Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung zu Tafelwein (4,6 Mio. Fr.) eingesetzt worden waren. Andererseits sind die aufgewendeten Mittel für Ackerkulturen infolge teilweise reduzierter Beitragssätze um 10,7 Millionen Franken gesunken.

Die Ausgaben im Bereich Pflanzenbau entfielen im Jahr 2014 zu 95 % auf die Förderung von Einzelkulturen (Einzelkulturbeiträge), zu 4 % auf die Verarbeitung und Verwertung von Obst, und zu 1 % auf Fördermassnahmen im Weinbau.

Qualitäts- und Absatzförderung: Es wurden Mittel im Umfang von 59,7 Millionen Franken aufgewendet. Dies entspricht einer Zunahme um 3,3 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr. Die höheren Ausgaben sind auf die Umsetzung der neuen Massnahmen im Bereich Qualitätsförderung zurückzuführen.

Ausgaben für Produktion und Absatz

Ausgabenposten20132014¹20142015¹
 Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.
Qualitäts- und Absatzförderung56606065
Milchwirtschaft301296296296
Viehwirtschaft12131213
Pflanzenbau (inkl. Weinbau)81736467
Gesamt450442431440

¹ Budget 
Quellen: Staatsrechnung, Voranschlag 2015

Ausblick 2015 

Die zur Verfügung stehenden Mittel für Produktion und Absatz bleiben insgesamt in etwa stabil. Eine wesentliche Veränderung des Budgets erfährt einzig die Qualitäts- und Absatzförderung mit einer Erhöhung um rund 5 Millionen Franken Die zusätzlichen Mittel werden zugunsten von Exportinitiativen und Nachhaltigkeitsprojekten eingesetzt.

Dominique Wolf, BLW, Direktionsbereich Märkte und Wertschöpfung, dominique.wolf@blw.admin.ch