Biodiversitätsbeiträge werden für die Förderung und den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt und der Vielfalt von Lebensräumen ausgerichtet. Die Biodiversität ist die Vielfalt des Lebens und ermöglicht viele Ökosystemleistungen wie z. B. die Erhaltung genetischer Ressourcen, die natürliche Schädlingsregulierung oder die Bereitstellung von Erholungsraum, von denen die ganze Gesellschaft profitiert. Auf dem Agrarland haben die stärker werdende Mechanisierung der Arbeit und die Intensivierung der Landnutzung zu einer Vereinheitlichung der ökologischen Bedingungen und damit zu einer Abnahme der Biodiversität geführt. Mit den Biodiversitätsbeiträgen soll diesem Rückgang prioritärer Arten und wertvoller Lebensräume mit der Anlage und Vernetzung von sogenannten Biodiversitätsförderflächen entgegengewirkt werden. Die in der Agrarpolitik 2014–2017 (AP 14-17) festgelegten Ziele hinsichtlich Biodiversität waren Ende 2014 z. T. bereits erreicht.

Ziele betreffend Biodiversität für das Jahr 2017 und Stand 2014

 Ziel für 2017Stand 2014
QI65 000 ha BFF im Talgebiet71 000 ha
QII40 % der BFF mit Qualität34 %
Vernetzung50 % der BFF vernetzt65 %

Quelle: BLW

Im Rahmen der AP 14-17 wurden die bisherigen Beiträge für den ökologischen Ausgleich, die biologische Qualität und die Vernetzung zu den Biodiversitätsbeiträgen fusioniert. Neu wird an Stelle des Begriffs «ökologischer Ausgleich» der Begriff «Biodiversitätsförderfläche (BFF)» verwendet. Biodiversitätsbeiträge werden kumulativ ausbezahlt.

Zoom: ab15_grafik_biodiversitaetsbeitraege_systematik_d.png

Qualitätsbeiträge

Qualitätsbeiträge werden für die Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen auf zwei Qualitätsstufen ausbezahlt. Die Qualitätsstufe I entspricht dem Niveau der früheren Direktzahlungsverordnung (DZV), die Qualitätsstufe II dem Niveau der früheren Ökoqualitätsverordnung (ÖQV). Zusätzlich zu den bisher geförderten Ökoelementen wurden 2014 neu Beiträge für Uferwiesen entlang von Fliessgewässern und für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet eingeführt. Mit dem Anlegen von BFF sollen insbesondere verschiedenartige, vielseitige Flächen geschaffen werden, wodurch für diverse Tiere und Pflanzen ein Lebensraum entsteht. Die Qualitätsbeiträge für unterschiedliche Typen von BFF werden abgestuft nach Qualitätsniveau und Zonen ausgerichtet. Die Qualitätsbeiträge werden vollständig durch den Bund finanziert.

Qualitätsstufe I

Mit den Beiträgen für die Qualitätsstufe I soll der Lebensraum für die vielfältige einheimische Fauna und Flora in den Landwirtschaftsgebieten erhalten und nach Möglichkeit vergrössert werden. Ausserdem sollen sie zur Erhaltung der typischen Landschaftsstrukturen und -elemente beitragen.

Auf Qualitätsstufe I gelten folgende Anforderungen:

Auf einigen BFF, wie den extensiv genutzten Wiesen oder den Streuwiesen, dürfen keine Dünger ausgebracht werden, weil dies der Erhaltung und Förderung von Ziel- und Leitarten auf mageren Standorten dient.

Problempflanzen sind zu bekämpfen, um so zu verhindern, dass sich für die Biodiversität und die Landwirtschaft schädliche Arten wie z. B. Blacken oder invasive Neophyten ausbreiten und ausser Kontrolle geraten.

Es dürfen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, da eine breite Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auch zu einer Beeinträchtigung der zu fördernden Ziel- und Leitarten führen würde. Einzelstock- oder Nesterbehandlung von Problempflanzen sind jedoch zulässig, sofern diese nicht mit angemessenem Aufwand mechanisch bekämpft werden können.

Das Schnittgut ist abzuführen. Damit soll eine ungewünschte Nährstoffanreicherung verhindert werden. Ast- und Streuhaufen sind jedoch erlaubt, wenn dies vom Naturschutz oder im Rahmen eines Vernetzungsprojektes erwünscht ist. Sie bieten Unterschlupf für verschiedene Kleintiere und z. B. beliebte Eiablageplätze für Ringelnattern und andere Reptilien.

Das Mulchen und der Einsatz von Steinbrechmaschinen sind nicht zulässig, da ihr Einsatz Kleinstrukturen zerstören würde, die für die Erhaltung von z. B. Wildbienen notwendig sind.

Bei Ansaaten dürfen nur die von Agroscope empfohlenen Saatmischungen verwendet werden. Damit soll erreicht werden, dass nur an den Standort angepasste und biodiversitätsfördernde Arten bei der Ansaat verwendet werden.

Entlang von Fliessgewässern berechtigen unproduktive Kleinstrukturen auf ex-tensiv genutzten Wiesen, Streueflächen und Uferwiesen bis zu einem Anteil von höchstens 20 % an der Fläche zu Beiträgen. Kleinstrukturen dienen der Förderung vieler Ziel- und Leitarten aus dem Tierreich.

Qualitätsstufe II

Mit den Beiträgen für die Qualitätsstufe unterstützt der Bund BFF von besonderer biologischer Qualität. BFF der Qualitätsstufe II weisen bestimmte Zeigerarten und Strukturmerkmale auf.

Auf Flächen der Qualitätsstufe II gelten zusätzlich zu den Anforderungen der Qualitätsstufe I folgende Anforderungen:

Die BFF müssen botanische Qualität haben oder für die Biodiversität förderliche Strukturen aufweisen. Damit sollen Flächen, die für die Erreichung der Biodiversitätsziele besonders wertvoll sind, speziell gefördert werden.

Der Einsatz von Mähaufbereitern ist nicht zulässig, da diese die Überlebensrate von Kleintieren erheblich mindern.

Extensiv genutzte Wiesen

Extensiv genutzte Wiesen stellen das artenreichste Grünland der Schweiz dar und werden mit Qualitätsbeiträgen gezielt gefördert. Typische Ausprägungen sind die Halbtrocken- oder Trespenwiesen. Hier können mehr als 50 Pflanzenarten pro Are gefunden werden. Extensiv genutzte Wiesen müssen mindestens einmal pro Jahr gemäht werden und das Schnittgut muss abgeführt werden. Die Flächen dürfen in Abhängigkeit der Zone jeweils frühestens Mitte Juni bis Mitte Juli genutzt werden. Das späte Mähen soll gewährleisten, dass die Samen zur Reife gelangen und die Artenvielfalt durch natürliche Versamung gefördert wird. So bleibt auch zahlreichen wirbellosen Tieren, bodenbrütenden Vögeln und kleinen Säugetieren genügend Zeit zur Reproduktion.

Auf Flächen der Qualitätsstufe II kommen Indikatorpflanzen regelmässig vor und weisen auf einen nährstoffarmen und artenreichen Bestand hin.

Qualitäts-Beiträge für extensiv genutzte Wiesen, nach Qualitätsstufe und Zone

 QIQII
 Fr./ha/JahrFr./ha/Jahr
Talzone1 5001 500
Hügelzone1 2001 500
BZ I und II7001 500
BZ III und IV5501 000

Betriebe und Flächen mit extensiv genutzten Wiesen, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 18 85311 01110 94840 812
Flächeha37 71916 53124 21178 460
Fläche pro Betriebha2,001,502,211,92
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl6 5374 7587 03518 330
Flächeha8 0135 86414 20228 079
Fläche pro Betriebha1,231,232,021,53

Quelle: BLW

Wenig intensiv genutzte Wiesen

Wenig intensiv genutzte Wiesen entsprechen in der Lebensraumtypisierung häufig den Glatthaferwiesen (Talgebiet) oder Goldhaferwiesen (Berggebiet). Der Beitrag fördert solche Wiesen, auf denen gemäss Schlup et al. (2013) nahezu 40 verschiedene Pflanzenarten vorkommen können. Die reiche Blüte dieser Wiesen zieht zahlreiche Schmetterlinge und andere Insekten an. Wenig intensiv genutzte Wiesen dürfen in einem geringen Ausmass mit Mist oder Kompost gedüngt werden. Für die Nutzung gelten die gleichen Vorschriften wie bei den extensiv genutzten Wiesen.

Auf Flächen der Qualitätsstufe II kommen Indikatorpflanzen regelmässig vor und weisen auf einen artenreichen Bestand hin.

Qualitäts-Beiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen, nach Qualitätsstufe und Zone

 QIQII
 Fr./ha/JahrFr./ha/Jahr
Talzone4501 200
Hügelzone4501 200
BZ I und II4501 200
BZ III und IV4501 000

Betriebe und Flächen mit wenig intensiv genutzten Wiesen, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 2 8063 7007 01913 525
Flächeha2 3053 58913 82819 722
Fläche pro Betriebha0,820,971,971,46
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl1505282 8203 498
Flächeha1203973 0093 526
Fläche pro Betriebha0,800,751,071,01

Quelle: BLW

Extensiv genutzte Weiden

Extensiv genutzte Weiden sind nährstoffarm, meist grossflächig und auf unebenem Gelände zu finden. Vom Beitrag profitieren indirekt viele Tierarten, die an typische Weidepflanzen gebunden oder an die durch Weidetiere mosaikartig gestalteten Habitate angepasst sind. Extensiv genutzte Weiden müssen mindestens einmal im Jahr beweidet werden. Säuberungsschnitte und die Düngung durch die Weidetiere sind erlaubt. Es darf allerdings keine Zufütterung auf der Weide stattfinden, d. h. es dürfen keine Futtermittel von ausserhalb der Weide zugeführt werden.

Auf Flächen der Qualitätsstufe II müssen Indikatorpflanzen, die auf einen nährstoffarmen Boden hinweisen sowie biodiversitätsfördernde Strukturen regelmässig vorkommen.

Qualitäts-Beiträge für extensiv genutzte Weiden, nach Qualitätsstufe und Zone

 QIQII
 Fr./ha/JahrFr./ha/Jahr
Talzone450700
Hügelzone450700
BZ I und II450700
BZ III und IV450700

Betriebe und Flächen mit extensiv genutzten Weiden, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 4 2334 3077 95016 490
Flächeha6 1677 21622 87736 259
Fläche pro Betriebha1,461,682,882,20
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl5899613 6565 206
Flächeha9281 7618 55211 241
Fläche pro Betriebha1,581,832,342,16

Quelle: BLW

Waldweiden

Waldweiden sind eine, insbesondere im Jura und auf der Alpensüdseite vorkommende, traditionelle Form von Mischnutzung von Weide und Wald. Zweck des Beitrags ist die Förderung von Arten, die von diesem Mosaik von bewaldeten und krautigen Lebensräumen profitieren. Auf Waldweiden gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie für extensiv genutzte Weiden. Zusätzlich gilt, dass Hofdünger, Kompost und nicht stickstoffhaltige Mineraldünger nur mit Bewilligung der für die Forstwirtschaft zuständigen kantonalen Stelle ausgebracht werden dürfen. Anrechenbar und zu Beiträgen berechtigt ist nur der Weideanteil.

Auf Flächen der Qualitätsstufe II für Waldweiden gelten die gleichen Bestimmungen wie die der Qualitätsstufe II für extensiv genutzte Weiden.

Qualitäts-Beiträge für Waldweiden, nach Qualitätsstufe und Zone

 QIQII
 Fr./ha/JahrFr./ha/Jahr
Talzone450700
Hügelzone450700
BZ I und II450700
BZ III und IV450700

Betriebe und Flächen mit Waldweiden, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 401249551 119
Flächeha392473 3183 603
Fläche pro Betriebha0,971,993,473,22
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl430310344
Flächeha4679471 019
Fläche pro Betriebha1,112,253,062,96

Quelle: BLW

Streueflächen

Gewisse Arten, die auf der roten Liste stehen, kommen nur auf Streueflächen vor, so z. B. der Lungenenzian oder gewisse Heuschreckenarten (Agridea 2015). Streueflächen nehmen jedoch durch die rationellere Bewirtschaftungsformen ab bzw. fallen ganz aus der Nutzung. Dieser Entwicklung soll mit einem Beitrag entgegengewirkt werden. Als Streueflächen gelten extensiv genutzte Grünflächen auf Feucht- und Nassstandorten, die alle ein bis drei Jahre geschnitten werden und deren Ertrag nur ausnahmsweise als Futter auf dem Betrieb verwendet wird.

Auf Flächen der Qualitätsstufe II müssen Indikatorpflanzen regelmässig vorkommen und auf einen nährstoffarmen und artenreichen Bestand hinweisen.

Qualitäts-Beiträge für Streueflächen, nach Qualitätsstufe und Zone

 QIQII
 Fr./ha/JahrFr./ha/Jahr
Talzone2 0001 500
Hügelzone1 700 500
BZ I und II1 2001 500
BZ III und IV9501 500

Betriebe und Flächen mit Streueflächen, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 1 9721 9623 4687 402
Flächeha2 2411 5733 9887 801
Fläche pro Betriebha1,140,801,151,05
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl1 3091 4572 5525 318
Flächeha1 7681 3023 1456 215
Fläche pro Betriebha1,350,891,231,17

Quelle: BLW

Hecken-, Feld- und Ufergehölze

Als Hecken, Feld- oder Ufergehölze gelten Nieder-, Hoch- oder Baumhecken, Windschutzstreifen, Baumgruppen, bestockte Böschungen und heckenartige Ufergehölze. Sie bieten vielen Tieren Nahrung und Unterschlupf (Agridea 2015) und werden darum mit einem Beitrag gefördert. Das Gehölz muss mindestens alle acht Jahre sachgemäss gepflegt werden. Hecken, Feld- und Ufergehölze müssen beidseitig einen Grün- oder Streuflächenstreifen aufweisen. Die Grün- oder Streueflächenstreifen müssen mindestens alle drei Jahre gemäht werden. Grenzen sie an eine Weide, dürfen sie zu gewissen Zeiten beweidet werden.

Gehölze der Qualitätsstufe II dürfen nur einheimische Strauch- und Baumarten aufweisen. Da diverse Gehölze vielfältigeren Tierarten Lebensraum bieten, müssen Gehölze der Qualitätsstufe II pro 10 Laufmeter mindestens 5 verschiedene Strauch- und Baumarten aufweisen. Ein Mindestanteil der Strauchschicht muss aus dornentragenden Sträuchern bestehen, da Dornensträucher wie Kreuzdorn und Heckenrose im Vergleich zu Hasel und Hainbuche Heckenvögeln viele Nistplätze sowie Deckungs- und Nahrungsmöglichkeiten bieten. Alternativ dazu kann das Gehölz auch einen Mindestanteil an landschaftstypischen Bäumen aufweisen. Für beitragsberechtigte Hecken und Feld- sowie Ufergehölze ist eine Mindestbreite definiert. Die Nutzung des Krautsaumes erfolgt gestaffelt.

Qualitäts-Beiträge für Hecken-, Feld- und Ufergehölze, nach Qualitätsstufe und Zone

 QIQII
 Fr./ha/JahrFr./ha/Jahr
Talzone3 0002 000
Hügelzone3 0002 000
BZ I und II3 0002 000
BZ III und IV3 0002 000

Betriebe und Flächen mit Hecken-, Feld- und Ufergehölzen, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl7 2974 3972 41314 107
Flächeha1 9661 1594863 611
Fläche pro Betriebha0,270,260,200,26
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl2 5451 6115344 690
Flächeha6474251031 175
Fläche pro Betriebha0,250,260,190,25

Quelle: BLW

Buntbrachen

Buntbrachen dienen dem Schutz bedrohter Wildkräuter. Im Herbst dienen sie manchen Tierarten im Talgebiet als Überwinterungsort; zudem werden durch sie Umsiedelungswege geschaffen. Während des ganzen Jahres beherbergen sie eine Vielzahl von Tieren, darunter Nützlinge wie Schwebfliegen, Marienkäfer, Laufkäfer oder Spinnen (Agridea 2015). Zudem bieten sie Hasen und Vögeln Deckung. Der Zweck des Beitrags ist es, alle diese Funktionen einer Buntbrache zu erhalten. Als Buntbrachen gelten Flächen, die vor der Aussaat als Ackerfläche genutzt oder mit Dauerkulturen belegt worden waren. Sie müssen während mindestens zwei und maximal acht Jahren am gleichen Standort bestehen bleiben, damit sich ein arten- und strukturreicher Lebensraum entwickeln kann, der dann über mehrere Jahre hinweg ungestört bleibt. Die gleiche Parzelle darf frühestens in der vierten Vegetations-periode nach dem Umbruch wieder mit einer Brache belegt werden, um die Ansammlung von Wildblumensamen in der Ackerfläche und damit eine zu starke Verunkrautung in den Folgekulturen zu vermeiden. Auf der Brache sind verschiedene Schnittvorgaben einzuhalten.

Qualitäts-Beiträge für Buntbrachen, nach Qualitätsstufe und Zone

 QI
 Fr./ha/Jahr
Talzone3 800
Hügelzone3 800
BZ I und II3 800
BZ III und IV3 800

Betriebe und Flächen mit Buntbrachen, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 1 750382112 143
Flächeha1 70425841 966
Fläche pro Betriebha0,970,680,390,92

Quelle: BLW

Rotationsbrachen

Rotationsbrachen werden insbesondere gefördert, weil sie Feldhasen und bodenbrütenden Vögeln Schutz und Nahrung bieten. Zudem beherbergen sie eine Vielzahl an Tieren; darunter Nützlinge wie Schwebfliegen, Marienkäfer, Laufkäfer oder Spinnen (Agridea 2015). Als Rotationsbrachen gelten flächige Glieder einer Fruchtfolge, die eine bis drei Vegetationsperioden bestehen bleiben. Sie sind entweder aus spontaner Pflanzengesellschaft entstanden (nur mit Sonderbewilligung) oder bestehen aus eingesäten einheimischen Ackerwildkräutern und Leguminosen. Wie bei der Buntbrache darf die gleiche Parzelle frühestens in der vierten Vegetationsperiode nach dem Umbruch wieder mit einer Brache belegt werden. Die Rotationsbrache darf nur zu bestimmten Zeiten geschnitten werden.

Qualitäts-Beiträge für Rotationsbrachen, nach Qualitätsstufe und Zone

 QI
 Fr./ha/Jahr
Talzone3 300
Hügelzone3 300
BZ I und II3 300
BZ III und IV3 300

Betriebe und Flächen mit Rotationsbrachen, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 355642421
Flächeha458660524
Fläche pro Betriebha1,291,030,051,25

Quelle: BLW

Säume auf Ackerfläche

Als dauerhaftes Element dienen Säume als Nahrungsquelle, Rückzugs- und Überwinterungsort für viele Nützlinge, und ist als lineares Element wichtig für die Vernetzung der natürlichen Lebensräume (Agridea 2015). Aus diesen Gründen werden Säume mit einem Beitrag gefördert. Säume sind mit einheimischen Wildkräutern angesäte, streifenförmige, jährlich nur zur Hälfte gemähte Dauergesellschaften, die auf der Ackerfläche oder Dauerkulturfläche angelegt werden. Während mindestens zwei Vegetationsperioden bleiben sie am gleichen Standort bestehen. Bei grossem Unkrautdruck können im ersten Jahr Reinigungsschnitte vorgenommen werden.

Qualitäts-Beiträge für die Säume auf Ackerfläche, nach Qualitätsstufe und Zone

 QI
 Fr./ha/Jahr
Talzone3 300
Hügelzone3 300
BZ I und II3 300
BZ III und IV3 300

Betriebe und Flächen mit Säumen auf Ackerfläche, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 5321794715
Flächeha123311154
Fläche pro Betriebha0,230,170,230,22

Quelle: BLW

Ackerschonstreifen

Ackerschonstreifen bieten den traditionellen Ackerbegleitpflanzen wie der Kornrade, dem Mohn oder der Kornblume Raum zum Überleben und werden darum gefördert. Als Ackerschonstreifen gelten extensive Randstreifen von Ackerkulturen, welche auf der gesamten Längsseite der Ackerkultur mit Getreide, Raps, Sonnenblumen, Körnerleguminosen oder Lein angesät sind. Es dürfen darauf keine stickstoffhaltigen Dünger ausgebracht werden. Um die Ackerbegleitflora zu schonen, ist die breitflächige mechanische Bekämpfung von Unkräutern verboten. Ackerschonstreifen müssen auf der gleichen Fläche in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Hauptkulturen angelegt werden, damit die Samen der Ackerbegleitflora genügend Zeit zum Auflaufen haben.

Qualitäts-Beiträge für Ackerschonstreifen, nach Qualitätsstufe und Zone

 QI
 Fr./ha/Jahr
Talzone2 300
Hügelzone2 300
BZ I und II2 300
BZ III und IV2 300

Betriebe und Flächen mit Ackerschonstreifen, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 6426494
Flächeha104500155
Fläche pro Betriebha1,631,940,111,65

Quelle: BLW

Uferwiesen entlang von Fliessgewässern

Dieser BFF-Typ wird ebenfalls neu seit 2014 mit einem Beitrag unterstützt. Im Unterschied zu den anderen Vorgaben für BFF bestehen bei den Uferwiesen keine Vorgaben zum Schnittzeitpunkt. Damit wird Betrieben mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung dieser Flächen gegeben als bei anderen BFF-Typen mit vorgeschriebenen Schnittzeitpunkten. Wie bei allen anderen Wiesentypen müssen Uferwiesen entlang von Fliessgewässern jährlich mindestens einmal gemäht werden und können bei günstigen Bodenverhältnissen zu bestimmten Zeiten beweidet werden. Die Flächen dürfen nicht breiter als 12 Meter sein, um den BFF-Typ nahe am Fliessgewässer zu halten.

Qualitäts-Beiträge für Uferwiesen entlang Fliessgewässern, nach Qualitätsstufe und Zone

 QI
 Fr./ha/Jahr
Talzone450
Hügelzone450
BZ I und II450
BZ III und IV450

Betriebe und Flächen mit Uferwiesen entlang Fliessgewässern, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 1266244232
Flächeha3016451
Fläche pro Betriebha0,240,260,100,22

Quelle: BLW

Artenreiche Flächen im Sömmerungsgebiet

In den Alpen ist die Biodiversität nach wie vor ausgeprägt. Trotzdem wird sie auch dort zunehmend bedroht durch Intensivierungen einerseits und Nutzungsaufgaben (d. h. Verbuschung und Vergandung) andererseits. Um dem entgegenzuwirken, werden seit 2014 Beiträge der Qualitätsstufe II für alpwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Streueflächen im Sömmerungsgebiet ausgerichtet. Indikatorpflanzen, die auf einen nährstoffarmen und artenreichen Bestand hinweisen, müssen dort regelmässig vorkommen. Eine Düngung der Flächen ist erlaubt, wenn die floristische Qualität erhalten bleibt.

Qualitäts-Beiträge für artenreiche Flächen im Sömmerungsgebiet, nach Qualitätsstufe und Zone

 QII
 Fr./ha/Jahr
Sömmerungsfläche oder Sömmerungsgebiet150

Betriebe und Flächen mit extensiv genutzten Weiden, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe II
 EinheitSömmerungsgebiet
BetriebeAnzahl 3 285
Flächeha104 181
Fläche pro Betriebha31,71

Quelle: BLW

Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt

Rebflächen werden häufig an Standorten mit hohem biologischem Potenzial angebaut. Sofern dieses Potenzial sowie die Kulturbedingungen nicht beeinträchtigt werden, erlauben sie die Entwicklung vielfältiger und reicher Lebensräume (Agridea 2015). Um Tier- und Pflanzenarten, die auf relativ trockene und warme Standorte spezialisiert sind, zu fördern, ist auf entsprechenden Rebflächen die Düngung nur im Unterstockbereich erlaubt. Die Schnitthäufigkeit und das Schnittmuster des Unternutzens sind vorgegeben. Die Düngung mit organischem Material sowie der Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln sind nur begrenzt erlaubt.

Auf Rebflächen der Qualitätsstufe II kommen die Indikatorpflanzen regelmässig vor und weisen auf einen nährstoffarmen und artenreichen Bestand hin.

Qualitäts-Beiträge für Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt, nach Qualitätsstufe und Zone

 QII
 Fr./ha/Jahr
Talzone1 100
Hügelzone1 100
Bergzone I und II1 100
Bergzone III und IV1 100

Betriebe und Flächen mit extensiv genutzten Weiden, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 24010152393
Flächeha45516464682
Fläche pro Betriebha1,901,621,221,74

Quelle: BLW

Hochstammfeldobstbäume

Hochstammfeldobstbäumen bieten Lebensraum für Tiere wie Vögel, Fledermäuse und Insekten (Agridea 2015). Als Hochstammfeldobstbäume gelten Kernobst-, Steinobst- und Nussbäume sowie Kastanienbäume in gepflegten Selven. Beiträge werden erst ab 20 Bäume pro Betrieb und nur bis zu einer bestimmten Anzahl Bäume pro Hektare ausgerichtet. Die Bäume müssen in einer für das Wachstum und die Ertragsfähigkeit geeigneten Distanz angepflanzt werden. Die Stammhöhe muss eine Mindesthöhe erreichen und oberhalb der Stammhöhe müssen die Bäume mindestens drei Seitentriebe aufweisen – die Bäume sollen also als solche erkennbar sein. Hochstammfeldobstbäume dürfen gedüngt werden. Es dürfen, ausser bei Bäumen von weniger als fünf Jahren, keine Herbizide eingesetzt werden um den Stamm frei zu halten.

Auf Flächen mit Hochstammfeldobstbäumen der Qualitätsstufe II müssen für die Biodiversität förderlichen Strukturen regelmässig vorkommen. Eine solche Fläche muss mindestens 20 Aren betragen und mindestens 10 Hochstammfeldobstbäume enthalten. Die Baumdichte ist nach unten und nach oben begrenzt und auch die Maximaldistanz zwischen den einzelnen Bäumen ist genau festgelegt. Der Hochstamm-Obstgarten muss mit einer weiteren BFF, einer sogenannten Zurechnungsfläche, kombiniert sein, die in der Nähe liegt. Mit diesen Bestimmungen wird dafür gesorgt, dass die Fläche mit Hochstammfeldobstbäumen insgesamt ein hochwertiger Lebensraum wird. An den Bäumen sind fachgerechte Baumschnitte durchzuführen.

Qualitäts-Beiträge für Hochstammfeldobstbäume, nach Qualitätsstufe und Zone

 QIQII
 Fr./Baum/JahrFr./Baum/Jahr
Talzone1530
Hügelzone1530
Bergzone I und II1530
Bergzone III und IV1530

Betriebe und Flächen mit Hochstamm-Feldobstbäumen, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl17 15911 9897 12136 269
BäumeAnzahl1 149 037850 762304 0672 303 866
Bäume pro Betriebha66,9670,9642,7063,52
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl5 2774 7501 56111 588
BäumeAnzahl380 527290 07465 287735 888
Bäume pro Betriebha72,1161,0741,8263,50

Quelle: BLW

Qualitäts-Beiträge für Nussbäume, nach Qualitätsstufe und Zone

 QIQII
 Fr./Baum/JahrFr./Baum/Jahr
Talzone1515
Hügelzone1515
Bergzone I und II1515
Bergzone III und IV1515

Betriebe und Flächen mit Nussbäumen, nach Regionen 2014

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl2 3711 3946504 415
BäumeAnzahl20 2666 7153 40930 390
Bäume pro Betriebha8,554,825,246,88
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl44923471754
BäumeAnzahl6 3481 3062577 911
Bäume pro Betriebha14,145,583,6210,49

Quelle: BLW

Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen

Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen tragen zum Erhalt der Biodiversität bei, da sie Höhlen für Vögel und Fledermäuse, Sitzgelegenheiten für Greifvögel wie den Turmfalken und Totholz für Insekten bieten (Agridea 2015). Der Abstand zwischen zwei zu Beiträgen berechtigenden Bäumen beträgt mindestens 10 m. Unter den Bäumen darf in einem Radius von mindestens 3 m kein Dünger ausgebracht werden.

Für einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen werden keine Qualitätsbeiträge, sondern nur Beiträge im Rahmen von Vernetzungsprojekten ausbezahlt.

Vernetzungsbeiträge

Der Bund unterstützt Projekte der Kantone zur Förderung der Vernetzung und der angepassten Bewirtschaftung von BFF. Die Vernetzung von Lebensräumen ist für den Erhalt und die Förderung von verschiedensten Arten von Flora und Fauna unabdingbar. Dazu werden BFF in der Nähe zu Naturschutz­objekten und/oder in geringen Abständen zueinander angelegt. Zusätzlich werden die Flächen nach den Lebensraumansprüchen sogenannter Ziel- und Leitarten bewirtschaftet. Mobile Arten können sich dadurch wieder ausbreiten und an neuen Orten ansiedeln. Auch können vernetzte BFF besser als Trittsteine für Säugetiere fungieren.

Beiträge für die Vernetzung werden nur gewährt, wenn die Flächen nach den Vorgaben eines vom Kanton genehmigten regionalen Vernetzungsprojektes angelegt und bewirtschaftet werden. Ein Vernetzungsprojekt dauert jeweils acht Jahre.

Die Kantone legen die Beitragsansätze für Vernetzungsflächen fest. Für eine Übersicht der Biodiversitätsbeiträge nach Qualitätsstufe, Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen siehe folgende Tabelle:

Die Beteiligung an Vernetzungsprojekten ist je nach Region und Kanton unterschiedlich. Schweizweit liegt die Anzahl vernetzter Flächen bei 60 %:

Literatur

Schlup, B., Stalling, T., Plattner, M., Weber, D. (2013): Die Artenvielfalt des durchschnittlichen Dauergrünlands der Schweiz - Ein Vergleich zu naturschutzfachlich wertvollen Wiesen und Weiden. Abgerufen am 16.04.2015 von http://www.hintermannweber.ch/public/pdf/papers_schlupetal.2013nul.pdf

Schmid, W., Wiedemeier, P., Stäubli, A. (2001): Extensive Weiden und Artenvielfalt – Synthesebericht. Abgerufen am 16.04.2015 von http://poel.ch/pdf/Weidebericht_BUWAL.pdf

Agridea (2015): Biodiversitätsförderung in der Schweizer Landwirtschaft. Abgerufen am 20.04.2015 von http://www.bff-spb.ch/de/biodiversitaetsfoerderflaechen/

Judith Ladner Callipari, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, judith.ladner@blw.admin.ch (Q1 und Q2)
Maya Imfeld, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, maya.imfeld@blw.admin.ch (Vernetzung)