Vollzug
Kontrollen
Die Verantwortung für den Vollzug und die Kontrollen obliegt den Kantonen (vgl. Art. 104 der Direktzahlungsverordnung DZV). Sie können akkreditierte Organisationen, die für eine sachgemässe und unabhängige Kontrolle Gewähr bieten, zum Vollzug beiziehen. Die Kantone müssen die Kontrolltätigkeit der beigezogenen Organisationen stichprobenweise überprüfen. Die Ausrichtung von Bio-Beiträgen setzt voraus, dass die Auflagen des Biolandbaus (inkl. RAUS-Anforderungen) erfüllt sind. Die Bio-Betriebe werden von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle jährlich kontrolliert. Die Kantone überwachen auch diese Kontrollen.
Gemäss der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) muss jeder Landwirtschaftsbetrieb mindestens alle vier Jahre hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben betreffend die Direktzahlungen (inkl. Ökologischer Leistungsnachweis ÖLN) überprüft werden. Mindestens alle 8 bzw. 4 Jahre sind die für die Ausrichtung der Direktzahlungen massgebenden Strukturdaten wie Flächen, Bewirtschaftungsart oder Tierzahlen und die Einhaltung der Vorgaben der Sömmerungsbeitragsverordnung zu überprüfen. Auf Betrieben ohne Mängel soll in der Regel nicht mehr als eine Kontrolle, auf Bio-Betrieben sollen nicht mehr als zwei Kontrollen pro Jahr vorgenommen werden.
Bei einer mangelhaften Erfüllung der für die Direktzahlungen massgebenden Vorschriften kürzen die Kantone die Beiträge nach Vorgaben der DZV.
2014 waren insgesamt 47 600 Landwirtschaftsbetriebe für den ÖLN angemeldet. Die Einhaltung der entsprechenden Anforderungen wurde auf 18 437 (38,7 %) durch die Kantone bzw. durch die von ihnen beauftragten Kontrollstellen kontrolliert. Wegen Mängeln beim ÖLN wurden bei 2 533 Betrieben (5,3 % der für den ÖLN angemeldeten Betriebe) und wegen Mängeln hinsichtlich der Anforderungen für den biologischen Anbau bei 3,5 % der Bio-Betriebe die Beiträge gekürzt.
Die Einhaltung der Anforderungen bezüglich Besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen (BTS), Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS) und bestimmter Label im Bereich der Tierhaltung werden oft gleichzeitig kontrolliert. Deshalb wurden bezüglich BTS und RAUS wesentlich mehr als 25 % der Betriebe (entspricht einer Kontrolle alle vier Jahre) kontrolliert: Bei BTS waren es 42,8 % und bei RAUS 40,2 % der angemeldeten Betriebe. Beim BTS-Programm wurden bei 2,3 %, beim RAUS-Programm bei 2,5 % der beteiligten Betriebe die Beiträge gekürzt, weil sie Vorschriften verletzten.
Gesamthaft wurden Beitragskürzungen von rund 5 Millionen Franken vorgenommen:
In folgender Tabelle sind Zahlen zu den Kontrollen und Kürzungen der Kantone dargestellt:
Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz
Im Rahmen des ÖLN ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewissen Restriktionen unterworfen. Unter bestimmten Umständen und in begründeten Fällen können Landwirte gestützt auf Ziffer 6.4 des Anhangs der DZV Sonderbewilligungen beim kantonalen Pflanzenschutzdienst beantragen, um Kulturen mit zusätzlichen Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. 2014 wurden 2909 Sonderbewilligungen für rund 11 307 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche erlassen Die Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen hat 2014 relativ stark zugenommen. Ein Grund dafür ist, dass die in den vergangenen Jahren eingesetzte Beizung des Saatguts mit Insektiziden aus der Gruppe der Neonicotinoide für 2014 verboten wurde. In der Folge wurden bei von Schädlingen betroffenen Kulturen und insbesondere im Rapsanbau die jungen Pflanzen in der Wachstumsphase teilweise durch Spritzapplikationen geschützt. Die dabei verwendeten Produkte sind jedoch nur mit Sonderbewilligungen erlaubt, was deren hohe Anzahl in 2014 teilweise erklärt. Zudem haben die im Sommer und Herbst herrschenden Wetterbedingungen die Entwicklung von Schädlingen (u. a. Rapserdfloh) begünstigt. Im Tabakanbau wurden nur noch einzelne Sonderbewilligungen erteilt.
Im Obst- und Rebbau musste teilweise die Ernte zudem gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) geschützt werden. Der starke Befall wurde teilweise durch die speziellen Wetterbedingungen verursacht. In den betroffenen Gebieten wurden regionale Sonderbewilligungen erteilt.
Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2014
Total | Bewilligungen | Fläche | ||
Kategorie | Anzahl Betriebe | % der Betriebe mit Sonder- bewilligung | ha | % der betrof- fenen Fläche |
Applikationen mit Pflanzenschutzmitte während des Winter- behandlungsverbots | 87 | 2,99 | 372,25 | 3,29 |
Einsatz von Insektiziden und nematiziden Granulaten | 136 | 4,68 | 471,65 | 4,17 |
Getreide: Bekämpfung der Getreidehähnchen¹ | 643 | 22,10 | 2 911,6 | 25,75 |
Kartoffeln: Bekämpfung der Kartoffelkäfer¹ | 214 | 7,36 | 1 041,13 | 9,21 |
Leguminosen, Sonnenblumen,Tabak: Bekämpfung der Blattläuse | 38 | 1,31 | 145,62 | 1,29 |
Übrige Schädlingsbekämpfung im Ackerbau | 1 376 | 47,28 | 4 877,98 | 43,12 |
Dauergrünland: Flächenbehandlung | 112 | 3,85 | 420,83 | 3,72 |
Einsatz Totalherbizide | 201 | 6,91 | 358,33 | 3,17 |
Gemüsebau | 13 | 0,45 | 9,8 | 0,09 |
Obstbau² | 76 | 2,61 | 93,37 | 0,83 |
Weinbau³ | 13 | 0,45 | 605,32 | 5,35 |
Total | 2 909 | 100,00 | 11 307,21 | 100 |
¹ Mit anderen als der im Anhang der Direktzahlungsverordnung (DZV) aufgelisteten Produkte.
² Bei Feuerbrand wird für Hochstammbäume eine Are pro Baum angerechnet. In den Kantonen ZG und ZH regionale Sonderbewilligungen gegen Feuerband und Kirschessigfliege.
³ In den Kantonen FR, SH, ZG, ZH und VS regionale Sonderbewilligungen gegen Kirschessigfliege.
Quelle: Kantonale Berichterstattung über Kontrolltätigkeit und Beitragskürzungen
Peter Zbinden, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, peter.zbinden@blw.admin.ch
Laurent Nyffenegger, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme
Daniela Franzelli, BLW, Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung
Mein Agrarbericht
Auswahl:
Stellen Sie sich Ihren eigenen Agrarbericht zusammen. Eine Übersicht aller Artikel finden Sie unter «Service».