Pflanzen und Pflanzenteile, die bei der Einfuhr ein Risiko für die Einschleppung von besonders gefährlichen Schadorganismen sein können, sind bei der Einfuhr einer phytosanitären Kontrolle zu unterziehen. Diese Pflanzen und bestimmte Pflanzenteile mit Ursprung in einem Drittstaat gelten als kontrollpflichtige Waren (sind bei der Einfuhr einer Kontrolle zu unterziehen gemäss Anhang 5 B der Pflanzenschutzverordnung PSV; SR 916.20) und sind vor der Einfuhr anmelde- sowie kontrollpflichtig. Für die Sicherstellung der phytosanitären Einfuhrkontrolle ist der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) zuständig.

2014 wurden beim EPSD 9628 Sendungen bzw. 19 376 kontrollpflichtige Waren für eine phytosanitäre Kontrolle angemeldet und durch diesen kontrolliert. Dabei handelte es sich vor allem um Sendungen, die über die Flughäfen Zürich (7249 Sendungen, bzw. 16 286 kontrollpflichtige Waren) und Genf (1485 Sendungen, bzw. 2194 kontrollpflichtige Waren) eingeführt wurden. Zusätzlich wurden 894 Sendungen mit kontrollpflichtigen Waren, die über die EU in die Schweiz eingeführt wurden, bei Empfängern kontrolliert. Sendungen mit kontrollpflichtigen Waren, die über die EU in die Schweiz eingeführt wurden, wurden zu einem grossen Teil schon beim Ersteintritt in die EU durch den jeweiligen Pflanzenschutzdienst kontrolliert.

Bei den kontrollierten Waren handelte es sich vor allem um Früchte und Gemüse (13 976 Posten) und um Schnittblumen (3826 Posten). Pflanzen, die das grösste Risiko für eine Einschleppung von besonders gefährlichen Schadorganismen darstellen, werden vergleichsweise wenig eingeführt. Dabei handelt es sich zum grossen Teil um Pikierlinge, die für die Produktion von krautigen Jungpflanzen eingeführt werden (1419 Posten) und nur zu einem kleinen Teil um bewurzelte Pflanzen (151 Posten). 

Einfuhrdaten von kontrollierten Sendungen und Anzahl kontrollpflichtiger Waren 

Sendungen mit kontrollpflichtigen Waren9 628
Kontrollpflichtige Waren (Posten)19 376
Früchte und Gemüse13 936
Schnittblumen3 826
Krautige Jungpflanzen (Pikierlinge)1 419
Pflanzen (verholzend und nicht verholzend)151
Saatgut27
Holz 17

Die meisten Sendungen mit kontrollpflichtigen Waren stammten aus dem asiatischen Raum (Thailand, Vietnam, Sri Lanka, usw.). Dabei handelte es sich vor allem um exotische Früchte (Mangos, Guaven, Passionsfrüchte, usw.), Gemüse (Auberginen, Bittergurken, Basilikum, usw.) sowie um Schnittblumen (vor allem Orchideen). Aus Israel wurden vor allem Basilikum sowie verschiedene Schnittblumen und Jungpflanzen importiert. Aus Ecuador kamen vor allem Schnittrosen.

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Beanstandungen 

Von den 2014 eingeführten 19 376 kontrollpflichtigen Waren wurden 159 beanstandet. Dies entspricht einer Beanstandungsrate von 0,82 %. Verglichen mit 2013 (0,48 %) stieg die Beanstandungsrate zwar merklich an, doch  die Beanstandungen aufgrund von Waren, die mit besonders gefährlichen Schadorganismen befallen waren, sank von 82 (2013) auf 76 (2014). 

Gefährliche Schadorganismen auf Einfuhrsendungen aus Drittstaaten 2014

SchadorganismenAnzahl
Thysanoptera; Thrips palmi (Fransenflügler)6
Bemisia tabaci (Weisse Fliege)17
Nicht-europäische Tephritidae (Frucht-Bohrfliegen)33
Agromyzidae (Minierfliegen)18
Diaphorina citri (südostasiatischer Citrusblattfloh)1
Trioza erytreae (ostafrikanischer Citrusblattfloh)1

Bei den in der Tabelle aufgelisteten Schadorganismen handelte es sich ausschliesslich um Insekten. Diese wurden auf verschiedenen Pflanzenteilen (meist Früchte und Gemüse) der jeweiligen Wirtspflanzen aus Ländern verschiedener Kontinente gefunden. Drei Beispiele:

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Curryblatt einer Einfuhrsendung aus Uganda mit Trioza erytreae (Nymph-Stadium, Quelle: EPSD Flughafen ZH).
 

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Bemisia tabaci auf Basilikum, der aus Israel importiert wurde (Quelle: EPSD Flughafen ZH).

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Mango einer Einfuhrsendung aus Kamerun mit Larven von nicht-europäischen Tephritidae (Quelle: EPSD Flughafen ZH).

Die restlichen im 2014 beanstandeten 83 Sendungen betrafen unkorrekte oder fehlende Einfuhrdokumente. Alle der insgesamt 159 beanstandeten Sendungen wurden entweder vernichtet oder zurückgewiesen. 

Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst EPSD 

Der EPSD setzt sich aus Mitarbeitenden des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW; Fachbereich Pflanzengesundheit und Sorten) und des Bundesamtes für Umwelt (BAFU, Sektion Waldschutz und Walgesundheit) zusammen. Er ist für die Umsetzung der in der Schweiz geltenden Pflanzenschutzbestimmungen zuständig. Diese sind in der Pflanzenschutzverordnung (PSV, SR 916.20) festgelegt. Die prioritäre Aufgabe des EPSD ist es, die Einschleppung und Ausbreitung von besonders gefährlichen Schädlingen und Krankheiten (Schadorganismen) von Pflanzen zu verhindern. Dies betrifft landwirtschaftliche Kulturpflanzen, Pflanzen des produzierenden Gartenbaus sowie Waldbäume und -sträucher. Dabei arbeitet der EPSD eng mit den Pflanzenschutzorganisationen der Europäischen Gemeinschaft zusammen (Grundlage bildet der Anhang 4 des Agrarabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft; SR 0.916.026.81). Die Schweiz und die EU bilden dabei einen phytosanitären Raum, in dem dieselben phytosanitären Anforderungen an die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen aus Drittstaaten wie auch an die Produktion und den Handel von Pflanzen innerhalb der Schweiz und der EU gelten.

Die Einhaltung der phytosanitären Einfuhranforderungen prüft der EPSD, in dem er Pflanzen und bestimmte Pflanzenteile aus Drittstaaten (kontrollpflichtige Waren) bei der Einfuhr einer phytosanitären Kontrolle unterzieht. Dies bedeutet, dass jede Einfuhrsendung mit kontrollpflichtiger Ware einer Dokumenten-, Identitäts- und physischen Kontrolle unterzogen werden muss. Ausführendes Organ sind die Inspektoren des EPSD. Diese sind schweizweit auf vier Dienststellen verteilt und befinden sich an den Flughäfen Genf und Zürich sowie in der Region Basel und in Cadenazzo.

Andreas von Felten, BLW, Fachbereich Pflanzengesundheit und Sorten,andreas.vonfelten@blw.admin.ch