Mit Versorgungssicherheitsbeiträgen soll die Produktionskapazität für den Fall von Versorgungsengpässen aufrechterhalten werden. Dies ist wichtig, um die sichere Versorgung der Bevölkerung bei mittel- und langfristigen Versorgungsengpässen gewährleisten zu können. Die Erhaltung der Produktionskapazität (Boden, Know-how, Kapital) soll durch eine Produktion in der heutigen Grössenordnung sichergestellt werden, mit der die natürlichen Ressourcen möglichst optimal genutzt werden. Dabei soll die Produktion – wie in der Verfassung stipuliert – primär auf die Marktbedürfnisse ausgerichtet sein und möglichst wenig gelenkt werden.

Sowohl die Produktion auf der offenen Ackerfläche und bei Dauerkulturen als auch die Produktion auf der Grünfläche sind zu fördern, da mehr als 60 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) in der Schweiz nicht ackerbaulich, sondern nur zur Raufutterproduktion genutzt werden kann. Die futterbauliche Produktion dieser Flächen wird über die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren zu Nahrungsmitteln für die menschliche Ernährung veredelt. Auf der Grünfläche wird für die Ausrichtung der Versorgungssicherheitsbeiträge ein Mindesttierbesatz an Raufutter verzehrenden Nutztieren (RGVE) vorausgesetzt.

Die Versorgungssicherheitsbeiträge setzen sich aus drei Teilbeiträgen zusammen:

Basisbeitrag

Produktionserschwernisbeitrag

Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen

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Der grösste Teil der Versorgungssicherheitsbeiträge wird über den Basisbeitrag ausgerichtet (75 %). Der Rest verteilt sich auf den Produktionserschwernisbeitrag (15 %) und den Beitrag für offene Ackerfläche und Dauerkulturen (10 %).

Basisbeitrag

Der Basisbeitrag trägt dazu bei, dass in der Talzone mit optimaler Intensität produziert und damit die Produktionskapazität erhalten wird. Der Basisbeitrag ist über alle Zonen gleich hoch. Es gibt keine Differenzierung zwischen Grün- und Ackerfläche. Da extensive und wenig intensive Grünfläche eine geringere Produktivität aufweisen und daher auch ein tieferer Mindesttierbesatz für diese Flächen festgesetzt ist, wird für diese ein Basisbeitrag ausgerichtet, der der Hälfte des Basisbeitrages für die produktiveren Flächen entspricht.

Ansätze Basisbeitrag 2014

 Fr./ha
Dauergrünfläche als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet450
Übrige beitragsberechtigte Fläche900

Basisbeitrag 2014

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha466 657252 045282 0991 000 801
- davon BFF ha45 32027 07763 946136 343
Anzahl BetriebeAnzahl19 99513 02014 22447 239
Fläche pro Betrieb ha23192021
Beitrag pro Betrieb Fr.19 44316 26115 71217 443
Beiträge Total1 000 Fr.388 769211 721223 486823 976

Quelle: BLW

Der Anteil an Biodiversitätsförderflächen (BFF), für die tiefere Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet werden, ist in der Hügel- und Bergregion höher als in der Talregion. Zudem sind die Betriebe in der Talregion mit 23 Hektaren im Durchschnitt am grössten und in der Hügelregion mit 19 Hektaren am kleinsten. Sie sind jedoch kaum kleiner als die durchschnittlich 20 Hektaren grossen Betriebe der Bergregion. Aus diesen beiden Gründen (Anteil BFF und Fläche pro Betrieb) liegt der durchschnittliche Beitrag pro Betrieb bei 19 443 Franken in der Talregion am höchsten und mit 15 712 Franken in der Bergregion am niedrigsten. Die Betriebe der Hügelregion nehmen hinsichtlich des Basisbeitrags mit 16 261 Franken eine mittlere Position ein.

Der Basisbeitrag wird für Betriebe mit mehr als 60 Hektaren abgestuft. Das heisst, für den Anteil der Flächen über 60 Hektaren und unter 140 Hektaren wird der Beitrag gekürzt. Über 140 Hektaren wird kein Basisbeitrag mehr ausgerichtet. Für Betriebsgemeinschaften werden die Grenzen der Abstufung entsprechend der Anzahl beteiligter Betriebe erhöht.

Kürzungen aufgrund der Abstufung des Basisbeitrags bei grösseren Betrieben

FlächeBetriebeKürzungKürzung pro Betrieb
EinheitAnzahlFr.Fr.
über 60 - 80 ha641779 6671 216
über 80 - 100 ha135810 2206 002
über 100 - 120 ha35475 71513 592
über 120 - 140 ha26478 17218 391
über 140 ha221 014 89346 131

Quelle: BLW

Der Basisbeitrag wird bei insgesamt 859 Betrieben um Total 3 558 667 Franken gekürzt. 22 Betriebe mit Versorgungssicherheitsbeiträgen hatten eine Fläche von mehr als 140 Hektaren. Alleine bei diesen Betrieben wurde der Basisbeitrag um gut 1 Million Franken gekürzt.

Produktionserschwernisbeitrag

Da weniger als die Hälfte der LN in der Talzone liegt, muss für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit auch das Berg- und Hügelgebiet einen wesentlichen Beitrag leisten. Die LN in diesen Zonen ist zum grössten Teil nur als Grünfläche nutzbar, was die Wahlmöglichkeit der Betriebe wesentlich einschränkt. Die Produktionserschwernisse in den höheren Lagen sollen deshalb angemessen berücksichtigt werden. Der Produktionserschwernisbeitrag ist nach Zone abgestuft. Die Beitragshöhe berücksichtigt die Bewirtschaftungserschwernisse bzw. das tiefere Ertragsniveau gegenüber einer standortgerechten Bewirtschaftung in der Talzone.

Ansätze 2014

ZoneFr./ha
Talzone0
Hügelzone240
Bergzone I300
Bergzone II320
Bergzone III340
Bergzone IV360

Produktionserschwernisbeitrag 2014

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha21 693235 990277 651535 334
Anzahl BetriebeAnzahl4 10513 01314 21931 337
Fläche pro Betrieb ha5,2818,1319,5317,08
Beitrag pro BetriebFr.1 3544 8456 4525 117
Beiträge Total1 000 Fr.5 55763 04391 742160 342

Quelle: BLW

Auch Betriebe, welche in der Talregion liegen, erhalten einen Produktionserschwernisbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- und Bergregion bewirtschaften. Der Produktionserschwernisbeitrag pro Betrieb steigt mit zunehmender Erschwernis von der Talregion mit 1354 Franken über die Hügelregion mit 4845 Franken bis zur Bergregion mit 6452 Franken.

Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen

Auf offenen Ackerflächen ist die Kalorienproduktion höher als auf Grünland. Für die Erhaltung der Versorgungssicherheit ist es deshalb zentral, dass sowohl diese Flächen als auch die Dauerkulturen etwa im heutigen Umfang erhalten bleiben. Der Beitrag für die offene Ackerflächen und Dauerkulturen ist in allen Zonen gleich hoch (Fr. 400.- je ha) und er wird auch für die angestammten Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone ausgerichtet (vgl. Art. 35 Abs. 5). Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Basisbeitrag. Weil die offene Ackerfläche und Dauerkulturen gefördert werden, ist die Anforderung des Mindesttierbesatzes nicht nötig.

Ansätze für offene Ackerfläche und Dauerkulturen 2014

 Fr./ha
Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen400

Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen 2014

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha233 64541 5204 325279 490
Anzahl BetriebeAnzahl18 2227 7502 19728 169
Fläche pro Betrieb ha12,825,361,979,92
Beitrag pro BetriebFr.5 1292 1437873 969
Beiträge Total1 000 Fr.93 45816 6081 730111 796

Quelle: BLW

Flächen mit Ackerbau und Dauerkulturen hat es vor allem in der Tal- und auch in der Hügelregion, was sich in der Fläche pro Betrieb wiederspiegelt. Folglich ist auch in diesen Gebieten und insbesondere in der Talregion der Beitrag pro Betrieb mit 5129 Franken am höchsten.

Eine detaillierte Tabelle der ausbezahlten Versorgungssicherheitsbeiträge nach den drei Beitragsarten aufgeschlüsselt nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen findet sich in folgender Tabelle:

Jonas Plattner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, jonas.plattner@blw.admin.ch