Die Einfuhrregelungen sind ein wichtiges Instrument für die Schweizer Landwirtschaft im Aussenhandelsbereich. Die grundlegenden Bestimmungen wie beispielsweise zu den Einfuhrbewilligungen, zur Festsetzung von bestimmten Zollansätzen oder zur Verteilung von Zollkontingenten sind in der Agrareinfuhrverordnung enthalten. Viele Importeure und Konsumenten stellen die zahlreichen Einfuhrregelungen in Frage, zumal es immer mehr Freihandelsabkommen gibt. Umso mehr bemüht sich das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), die Einfuhrregelungen wenn möglich zu vereinfachen und administrative Aufwände zu senken. 2014 war die Vereinfachung der Bestimmungen zum Reiseverkehr ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Unter Federführung der Eidgenössischen Zollverwaltung wurde die Zollverordnung so angepasst, dass in der Agrareinfuhrverordnung die meisten Bestimmungen zum Reiseverkehr aufgehoben werden konnten. Von nun an sind Freimengen und die Zollansätze für darüber hinaus gehende Mengen für alle Waren, auch für Agrarprodukte und Lebensmittel, in der Zollverordnung festgelegt. Nur noch die wichtigsten Produkte und Produktgruppen sind im Reiseverkehr zollpflichtig und die Zollansätze wurden so angepasst, dass der Agrarschutz gesamthaft bestehen bleibt. Im Reiseverkehr dürfen übrigens nur Waren eingeführt werden, die nicht für den Handel bestimmt sind. Einfachere Regeln erlauben unter anderem eine effektivere Kontrolle dieser Bestimmung.

Der Bundesrat senkte im Weiteren die Ausserkontingentszollansätze (AKZA) der Zollkontingente für Hartweizen, Brotgetreide und Grobgetreide (Mais, Hafer und Gerste), um sie den entsprechenden Zollansätzen für verarbeitetes Getreide zur menschlichen Ernährung anzugleichen. Zudem änderte das BLW die Agrareinfuhrverordnung im 2014 viermal um das Zollkontingent Kartoffeln zu erhöhen: zweimal um den zusätzlichen Bedarf an Saatkartoffeln und je einmal um denjenigen an Speise- und Veredelungskartoffeln zu decken. Das BLW passte schliesslich periodisch nach eng definierten Regeln die Grenzabgaben für Zucker, Getreide, Futtermittel und Ölsaaten an.

Einen detaillierten Überblick über die Verordnungsänderungen bietet der Bericht des Bundesrates über zolltarifarische Massnahmen 2014. Im Rahmen dieses Berichts wird auch die Zuteilung und Ausnützung der Zollkontingentsanteile veröffentlicht. Diese und weitere Informationen zur Agrareinfuhr sind auf der BLW-Homepage unter dem Thema Einfuhr von Agrarprodukten oder direkt unter der Adresse www.import.blw.admin.ch zu finden.  

Verteilung der Zollkontingente bei rotem Fleisch nach Anzahl Schlachtungen 

Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 wurde eine zusätzliche Verteilmethode der Kontingentsanteile bei Rind-, Schaf-, Ziegen- und Pferdefleisch beschlossen. 40 % dieser Anteile sollen nicht mehr versteigert, sondern «nach der Zahl der geschlachteten Tiere» zugeteilt werden. Die Ausführungsbestimmungen dazu sind in der Schlachtviehverordnung und in der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD) enthalten. Sie sehen vor, dass die Gesuche für Kontingentsanteile ausschliesslich elektronisch erfasst und bearbeitet werden. Soweit als möglich wird auf bereits vorhandene Daten zurückgegriffen. Damit das BLW für die Kontingentsperiode 2015 die freigegebenen Kontingente nach der neuen Methode verteilen konnte, mussten die Schlachtungen im ersten Halbjahr 2014 gezählt und den Kontingentsanteilsberechtigten zugeordnet werden. Dafür wurden bereits im Jahr 2013 Funktionalitäten der TVD so angepasst, dass die Schlachtbetriebe zusätzliche Daten zu den Schlachtungen erfassen konnten. Bei der Schlachtmeldung kann seither der sogenannte Abtretungsempfänger in Form einer zusätzlichen TVD-Nummer erfasst werden. Der Abtretungsempfänger ist diejenige Person, die dann – ebenfalls via Internetportal Agate in der TVD – ein Gesuch für Kontingentsanteile für die entsprechenden Fleischimportkontingente stellen kann. Die Erweiterung der TVD mit dem Gesuchsteil für die Abtretungsempfänger wurde etappenweise realisiert. Ende Juni 2014 informierte das Agate-Helpdesk alle Betroffenen über die neuen Abläufe. Die Anleitung zum Gesuchstellen ist im Internet unter www.agate.ch > Informationen > Tiere melden > Fleischimportkontingente publiziert.

Parallel zur TVD musste die BLW-eigene Informatikanwendung KIC erweitert werden. Mit KIC werden unter anderem die Kontingentsanteile berechnet und verteilt. Die KIC-Anpassungen zur neuen Verteilung der Fleischimportkontingente waren an sich nicht sehr umfangreich, denn die bestehenden Funktionalitäten wurden optimal in die neuen Prozesse einbezogen. Die neue Funktion musste jedoch termingerecht zur Verfügung stehen, was zu Konflikten führte mit gleichzeitig laufenden, weit umfangreicheren Änderungen, die die Gebührenabrechnung und die Adressverwaltung betrafen. Rechtzeitig auf das Ende der Gesuchsfrist für die Abtretungsempfänger Ende August 2014 war auch KIC für das Einlesen der Gesuche und das Berechnen der Kontingentsanteile bereit.

Kurz vor Ablauf der Gesuchsfrist wurden noch etliche Gesuche in die TVD eingegeben, so dass schliesslich gesamthaft über 90 % der Schlachtungen bei Rindern, Equiden, Schafen und Ziegen für Anteile an den Fleischimportkontingenten zählten. Trotz der breiten Information durch BLW, Agate-Helpdesk und die Branche über verschiedene Medien (Homepages, Briefversände, Zeitungen, E-Mails, Telefon) erfuhren offenbar viele Beteiligte spät, dass sie ihre Gesuche noch in der TVD eingeben sollten. Dennoch verpassten nur ganz wenige Berechtigte die Frist.

Gespannt war man natürlich auf die Resultate der ersten Zuteilung. Wie erwartet, war die Verteilung sehr breit, gab es doch gesamthaft 244 (juristische) Personen, die bei mindestens einer Fleischsorte Anteile erhielten. Am meisten Kontingentsinhaberinnen gab es bei Rindfleisch mit 224. Die Verteilung ist jedoch nicht nur breit, sondern auch einseitig. Die fünf grössten Anteile machen beim Rindfleisch zusammen über 64 % aus, während 210 Anteile weniger als 1 % betragen. Die unten stehende Tabelle zeigt einen Überblick über die geltend gemachten Schlachtungen und über die Verteilung der Kontingentsanteile bei den verschiedenen Fleischsorten.

TierartSchlachtungen Jan. – Juni 2014Geltend gemachtin %AnteilsinhaberAnzahl Anteile < 1 %Summe der Anteile < 1 %Summe der 5 grössten Anteile
Rinder355 366316 46389,122421017 %64 %
Schafe104 20399 67595,714012620 %52 %
Equiden100993092,244278 %58 %
Ziegen22 12921 59397,6947314 %54 %
Gesamt482 707438 66190,9244   

Quellen: TVD, BLW 

Eine Liste mit allen Kontingentsinhabern und ihren Anteilen ist auf der BLW-Home-page www.import.blw.admin.ch unter «Fleisch und Schlachttiere» publiziert. Ab der Kontingentsperiode 2016 dauert die Bemessungsperiode jeweils ein ganzes Jahr, beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Vorjahres. Es ist gut möglich, dass die längere Periode zu Verschiebungen von Kontingentsanteilen insbesondere bei Schafen führt, da diese vor allem im Herbst geschlachtet werden.

Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2014 

Ein bedeutender Teil des Vollzugs der Einfuhrregelungen ist die Verteilung der Zollkontingente. Bei Zollkontingenten, die nicht mit dem einfachsten Verfahren («Windhund an der Grenze»,d. h. «first come, first served») verteilt werden können, wird oft das Versteigerungsverfahren angewendet. Das BLW führte für die Kontingentsperiode 2014 102 Versteigerungen durch, um die verschiedenen Teilzollkontingente zu verteilen. Bei praktisch allen Versteigerungen nutzten Bietende die Möglichkeit, ihre Gebote über die Internetanwendung eVersteigerung einzureichen. Von den über 9000 Geboten wurden 81 % mit der Internetanwendung eVersteigerung übermittelt. Diese Quote ist um 3 % gesunken. Dies hängt möglicherweise mit den erhöhten Sicherheitsanforderungen beim Einstieg in eVersteigerung zusammen.
Die zur Versteigerung ausgeschriebenen Kontingentsmengen sind zu einem grossen Teil in Verordnungen festgelegt und ändern nur ausnahmsweise. Die Freigaben bei vielen Fleisch- und Fleischwarenkategorien variieren jedoch von Jahr zu Jahr. Die Gesamtmenge der Fleischimportkontingente im Jahr 2014 ist weiter gestiegen. Bereits 2013 vergrösserte sich die versteigerte Menge um fast 10 % gegenüber dem Vorjahr. Im 2014 erreichte sie nun 87 553 Tonnen, was einer weiteren Steigerung um 1,5 % entspricht. Insbesondere gab das BLW 1800 Tonnen mehr Geflügelfleischkontingent (+ 3,8 %) und fast 800 Tonnen zusätzliches Kontingent für Verarbeitungsfleisch von Kühen (+ 6,4 %) frei. Aufgrund der ersten Freigaben 2015 lässt sich noch kein Trend zur weiteren Mengenentwicklung ablesen. Vermutungen, dass wegen der neuen Verteilmethode kleinere Freigabemengen beschlossen würden, lassen sich bisher jedenfalls nicht bestätigen.

Nachdem der durchschnittliche Zuschlagspreis über alle Versteigerungen bei Fleisch im Jahr 2013 um 9 % auf 2.47 Fr./kg gefallen ist, verteuerte er sich 2014 fast wieder auf das Niveau des Jahres 2012 von 2.70 Fr./kg. Die Zunahme ist vor allem auf die teuerste Kategorie Nierstücke / High-Quality-Beef zurückzuführen, wo sich der Preis um 20 %, bzw. um 2.24 Fr./kg erhöhte. Auch die meisten anderen Kontingentsanteile wurden teurer, so erhöhten sich z. B. die Anteile bei Schaffleisch um 10 % auf 2.16 Fr./kg. Hingegen blieb der mittlere Zuschlagspreis beim Geflügelfleischkontingent konstant. Beim Pferdefleisch sank die Nachfrage stark; sowohl Freigabemenge wie Gebotspreise lagen weit unter den Werten der Vorjahre.

Nach den Versteigerungsresultaten in der Kontingentsperiode 2013 hätte man vermuten können, dass der langjährige Trend zu immer höheren Zuschlagspreisen beim Fleisch gebrochen sei, was 2014 allerdings nicht bestätigt wurde. Und wie entwickeln sich die Zuschlagspreise 2015? Seit diesem Jahr werden 40 % der Kontingentsfreigaben bei rotem Fleisch «nach der Zahl der geschlachteten Tiere» anstatt durch Versteigerungen verteilt. Nach dem ersten Quartal lässt sich wie auch bei den Freigabemengen kein eindeutiger Trend erkennen, wie sich die zusätzliche Verteilmethode auf die Zuschlagspreise auswirken könnte. Die ersten Versteigerungsresultate von 2015 zeigen höhere Preise bei Kontingentsanteilen für Schaffleisch und Schlachtkörper von Kühen, jedoch tiefere Preise bei Kontingentsanteilen für Nierstücke / High-Quality-Beef sowie für Ziegen- und Pferdefleisch. Wahrscheinlich beeinflussen andere Faktoren wie die Freigabemengen und die Preise der jeweiligen Fleischkategorie im In- und Ausland die Preisbildung von Kontingenten stärker als die Verteilmethode. Für eine weiter gehende Analyse ist es noch zu früh.

Die detaillierten Ergebnisse der Kontingentsversteigerungen sind in der Tabelle «Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2014» aufgeführt.

Emanuel Golder, BLW, Fachbereich Ein- und Ausfuhr, emanuel.golder@blw.admin.ch