Ausgangslage

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist zuständig für die Zulassung von Düngern in der Schweiz. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu stehen in der Düngerverordnung (DüV, SR 916.171). Nach DüV werden Dünger zugelassen, wenn sie bei sachgemässer Anwendung weder Mensch, Tier und Umwelt gefährden und sich für die vorgesehene Verwendung eignen.

Die Kantone kontrollieren, ob die sich auf dem Markt befindenden Dünger die düngerrechtlichen Anforderungen erfüllen. Auf deren Wunsch koordiniert das BLW die Vollzugsaufgaben in sogenannten nationalen Kampagnen. Im Rahmen der vom BLW koordinierten nationalen Marktkampagne 2011/2012 wurden von den elf beteiligten Kantonen Dünger auf die rechtlichen Anforderungen beim Inverkehrbringen überprüft (BLW, 2015). Die Marktkampagne verfolgte folgende Hauptziele:

Überprüfung der vorschriftsgemässen Kennzeichnung inklusive Nährstoffgehalte

Analyse von Schwermetallen und Kontrolle der Einhaltung von Grenzwerten

 
Die Marktkampagne 2011/2012 hat gezeigt, dass die Anforderungen des Düngerrechts für mineralische, organische und organisch-mineralische Dünger weder in Bezug auf die Kennzeichnung, die Nährstoffgehalte noch auf die Schwermetallgehalte immer vollständig eingehalten wurden. Bei der Kennzeichnung betraf dies insbesondere fehlende Angaben zur Lagerung, Unschädlichmachung und Beseitigung, Mängel bei der Angabe des Düngertyps oder die Sprache der Etikette. Die deklarierten garantierten Mindestgehalte der Nährstoffe waren zudem in gewissen Fällen unterhalb der Toleranzen der Düngerbuch-Verordnung (DüBV, SR 916.171.1). Überschreitungen der Grenzwerte von Schwermetallen wurden bei Cadmium in mineralischen Phosphordüngern häufig festgestellt.

Die Resultate der Marktkampagne haben das BLW dazu bewogen, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen und unter Einbezug der Branche Empfehlungen an den Bund, die Kantone und die Inverkehrbringer zu formulieren. Diese erarbeiteten Empfehlungen wurden in den Bericht zur Marktkampagne aufgenommen (BLW, 2015). Die Umsetzung der Empfehlungen soll dazu beitragen, dass Dünger auf dem Schweizer Markt den geltenden Vorschriften und Qualitätsanforderungen besser entsprechen.

Umsetzung der Empfehlungen

Die Empfehlungen an das BLW, die aus den Erkenntnissen der Marktkampagne abgeleitet wurden, befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung. An das BLW sind fünf Empfehlungen gerichtet. Der jeweilige Stand der Umsetzung ist wie folgt:

1.   Ein Merkblatt mit den Anforderungen des Dünger- und Chemikalienrechts an die Kennzeichnung der Dünger zuhanden der Inverkehrbringer und Kantone wird erstellt. Das neue Dokument soll eine Hilfestellung an die Anbieter von Düngern sein. Bis Ende 2016 wird das Merkblatt den Kantonen und Inverkehrbringern zur Verfügung stehen.

2.   Im Auftrag des BLW wurden vom Schweizerischen Zentrum für Humantoxikologie (SCAHT) Berichte zur Beurteilung der toxikologischen Relevanz von Cadmium- und Uraneinträgen aus Düngern verfasst (FitzGerald & Roth, 2015; Roth & FitzGerald, 2015). Diese wurden zusammen mit dem Abschlussbericht der Marktkampagne Dünger 2011/2012 veröffentlicht.

3.   Das BLW verfolgt mit dem Projekt zur Einführung einer neuen Düngerkategorie„mineralische Recyclingdünger“ eine Förderung und Unterstützung von minerali- schen Recyclingdüngern. Dadurch sollen die Stoffkreisläufe weit möglichst geschlossen werden. Zudem wird eine Alternative zur Verwendung von mineralischen Phosphordüngern ermöglicht, womit auch die damit verbundenen Schwer- metalleinträge reduziert werden sollen. Die Einführung der neuen Düngerkatego- rie wird auf 2018 angestrebt.

4.   Die Umsetzung der Empfehlungen an Bund, Kantone und Inverkehrbringer soll zu einer Verbesserung der Einhaltung von Vorschriften und Qualitätsanforderungen bei Düngern beitragen. Die Wirkung der umgesetzten Empfehlungen soll in einer nächsten Marktkampagne überprüft werden. Bei der Planung kann dabei von den Erfahrungen aus der Kampagne 2011/2012 profitiert werden.

5.   Studien, Berichte und Evaluationen mit Beteiligung des BLW betreffend Schwer- metallen in Düngern werden laufend und transparent kommuniziert.

Beurteilung der toxikologischen Relevanz von Cadmium- und Uraneinträgen aus Düngern durch das Schweizerische Zentrum für Humantoxikologie (SCAHT)

Nach Einschätzungen des SCAHT entsteht durch die Nutzung von mineralischen Phosphordüngern mit den aktuellen Cadmiumgehalten keine erhöhte Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt. Bei Einhaltung des Cadmiumgrenzwerts ist eher eine Abnahme der Cadmiumgehalte im Boden und nicht eine Akkumulation zu erwarten. Die Einträge über die Luft scheinen heute zudem geringer zu sein als noch vor zehn Jahren. Die Cadmiumexposition ist für gewisse Bevölkerungsgruppen bereits nahe an der tolerierbaren Tagesdosis. Das SCAHT empfiehlt deshalb, dass die Cadmiumgehalte in Düngern tief gehalten werden sollen, um zusätzliche Einträge zu minimieren (FitzGerald & Roth, 2015).

Uran aus mineralischen Phosphordüngern kann zur Erhöhung der natürlichen Hintergrundkonzentrationen in Böden und Gewässern beitragen. Die Aufnahme von Uran aus Düngern durch Nahrungsmittel wird jedoch als eher gering eingeschätzt, da Pflanzen Uran relativ schlecht aufnehmen. Auf Grund der Mobilität von Uran in Böden können Einträge durch Dünger zur Aufnahme übers Trinkwasser beitragen. Die aktuellen Konzentrationen im Schweizer Trinkwasser stellen aber generell kein unannehmbares Risiko für den Menschen oder die Umwelt dar. Ein besonderes Augenmerk sollte auf Regionen mit geologisch bedingt hohen Hintergrundkonzentrationen und sensible Bevölkerungsgruppen gelegt werden (Roth & FitzGerald, 2015). Das SCAHT empfiehlt die Auswirkungen eines Richtwerts für Uran in Düngern zu prüfen.

Das SCAHT empfiehlt zudem die Überwachung hinsichtlich Cadmium und Uran im Rahmen der Nationalen Bodenbeobachtung (NABO), Nationalen Grundwasserbeobachtung (NAQUA) und Nationalen Beobachtung der Oberflächengewässerqualität (NAWA) zu erweitern.

Lorenz Schwab, BLW, Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe, lorenz.schwab@blw.admin.ch