Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Landwirtschaftsbetrieben, tierhaltende Personen sowie Eigentümer und Eigentümerinnen von Tieren der Pferdegattung sind verpflichtet, gegenüber den Behörden verschiedenste Daten zu melden. Je nach Dateninhalt können die Angaben noch auf dem Papierweg oder aber ausschliesslich elektronisch via Internet erfolgen. Wer welche Daten für welche Zwecke benötigt und wie sie dahin gelangen, darum geht es in diesem Artikel.  

Portal Agate und seine Applikationen 

Um das elektronische Melden von Daten der Benutzergruppen (User) zu vereinfachen, hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Portal Agate aufgebaut. Das Portal ermöglicht seinen Usern nach einem einzigen Anmeldevorgang den Zugriff auf die eingebundenen Anwendungen (Applikationen), für die sie die Zugriffsberechtigungen haben. Für die User sieht es so aus, als ob sie alle Daten auf dem Portal Agate eingeben würden. Hinter diesem Eingangstor stehen jedoch mehrere eigenständige Applikationen mit ihren vielfältigen Funktionalitäten zur Verfügung. Hier einige der Möglichkeiten, die sich daraus für die User ergeben: 

Erfassen des Direktzahlungsgesuchs auf dem Erfassungssystem des jeweiligen Kantons. 

Verwalten der Zu- und Wegfuhr von Nährstoffen wie Gülle, Mist, Kompost usw. auf HODUFLU.  

Nachführen der Tierverkehrsdatenbank (TVD) bei Zu- und Abgang von Tieren. 

Viele Applikationen dienen nicht nur dem Erfassen von Daten, sondern ermöglichen dem User auch den Bezug von Daten aus den jeweiligen Datenbanken. Für die Betriebsführung wichtige Informationen wie die Milchdaten (Menge und Qualität) oder der Aufenthaltsort von Tieren (sogenannte Tiergeschichte) können damit rasch und ortsunabhängig eingesehen werden (vgl. Artikel zu Agate).

Quelle: BLW

Agrarpolitisches Informationssystem AGIS – die Datendrehscheibe 

Im Umfeld des BLW werden durch die Applikationen auf Agate und durch andere Datenlieferanten zahlreiche Datensätze generiert – dasselbe gilt auch für die kantonalen Landwirtschaftsämter. Pro Applikation und Datentyp ist jeweils eine Verwaltungsstelle für die Pflege der Datensätze zuständig.

Dem Motto «Daten einmal erfassen – mehrfach verwenden» können die Verwaltungsstellen aber nur gerecht werden, wenn die Daten an zentraler Stelle zusammengeführt werden. Wichtige Daten zu den Direktzahlungen, für veterinär- und lebensmittelrechtliche Bedürfnisse und für die Agrarstatistik werden in das Agrarpolitische Informationssystem (AGIS) des BLW eingespeist (Art. 165c LwG). Dazu gehören Auszüge aus den Datenbeständen der Kantone sowie Inhalte aus der Tierverkehrs- oder Milchdatenbank.

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Für das Zusammenführen der Datenbestände sind technische Schnittstellen sowie gut organisierte Abläufe äusserst wichtig, so dass jedem Beteiligten die relevanten Daten zum geforderten Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Nach einer Qualitätsüberprüfung werden die AGIS-Daten den berechtigten Verwaltungsstellen für administrative Zwecke zugänglich gemacht. Ausserdem werden in anderen Datenbanken (z. B. TVD) die AGIS-Daten als Grundlage verwendet. Weitere Datenlieferungen gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen können an diverse öffentliche oder private Stellen erfolgen.

Vielfältige Datennutzungen in der Verwaltung 

BLW-intern wird AGIS sowohl von den Mitarbeitenden direkt konsultiert als auch über automatische Schnittstellen durch andere Applikationen und Datenbanken genutzt: Die Benutzerverwaltung des Portals Agate wird automatisch mit aktuellen Personendaten versorgt und die TVD und HODUFLU erhalten die Betriebsdaten.

Nebst dem BLW profitieren auch zahlreiche weitere Verwaltungsstellen und Institutionen vom Datenschatz in AGIS, so zum Beispiel: 

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Asan, das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst sowie Acontrol dienen der Organisation der veterinärrechtlichen Geschäfte der kantonalen Veterinärämter und des BLV einerseits und der Verwaltung der Kontrollen auf den Landwirtschaftsbetrieben (tierärztliche Kontrollen, BTS / RAUS, usw.) andrerseits. Die ISVet-DB ist die Datenbank dieser beiden Systeme. Das BLV alimentiert diese Systeme unter anderem mit Stammdaten aus AGIS, dem Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und der TVD. 

Bundesamt für Statistik (BFS): Das BFS bezieht Betriebsdaten zur Alimentierung des BUR sowie zur Führung des sogenannten UID-Registers. Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) wird jedem in AGIS geführten Betrieb und jeder Tierhaltung vom BFS zugewiesen und per Post mitgeteilt. Die UID ersetzt die ehemalige Mehrwertsteuernummer und kann immer im Behördenverkehr zur Identifikation genutzt werden. Zusätzlich fliessen auch die Daten zu Flächen, Tieren und Arbeitskräften aus AGIS ins BUR ein und dienen damit der offiziellen Landwirtschaftsstatistik. 

Eidgenössische Alkohol- (EAV) und Zollverwaltung (EZV): Die Eidgenössische Alkohol- und Zollverwaltung verwenden ausgewählte AGIS-Daten für die Berechnung der steuerbefreiten Alkoholmenge pro Bewirtschafter bzw. zur Festlegung der Höhe der Treibstoffzollrückerstattung. 

Auch mit Vollzugsaufgaben des Bundes beauftragte Dritte wie die identitas AG für die TVD oder die Treuhandstelle Milch GmbH (Milchdatenbank) nutzen bestimmte Datenbestände aus AGIS. Die Landwirtschaftsämter der Kantone stellen nicht nur einen Grossteil der Daten für AGIS bereit, sondern profitieren auch von der umfassenden Datensammlung: Die Kantonsmitarbeitenden können, wie auch die beauftragten Dritte, für ihre tägliche Arbeit direkt auf AGIS zugreifen. 

Tierverkehrsdatenbank (TVD)

Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) ist die zentrale Datenbank zur Aufzeichnung des Tierverkehrs und damit verbundener Aspekte. Die TVD gehört zu den ältesten und bekanntesten Applikationen auf Agate und wird durch die identitas AG im Auftrag des Bundes betrieben. Auf ihr werden die Aufenthaltsorte von Tieren der Rinder-, Schweine- und Pferdegattung von der Geburt bis zu ihrem Tod inkl. ihrer Schlachtung durch die Meldepflichtigen über sogenannte Bewegungsmeldungen festgehalten. Im Seuchenfall können so die zuständigen Behörden die Tierbewegungen verfolgen und effiziente Bekämpfungsmassnahmen anordnen. Darüber hinaus werden auch die Bestandeszahlen je Betrieb ermittelt, beispielsweise als Basis für die tierbezogenen Direktzahlungen oder für die Sömmerungsbeiträge beim Rindvieh.

Neben dem rein öffentlich-rechtlichen Auftrag zum Betrieb der TVD ist die Betreiberfirma auch im privatrechtlichen Bereich tätig. Sie bietet den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern verschiedene Applikationen oder Schnittstellen in Verbindung mit der TVD an, z. B. Labelbase (Lösung für Labelorganisationen) oder Anitrade (Viehhandelsbörse).

Forschungsgrundlage, Berichterstattung und Erfolgskontrolle 

Die Datenbestände in AGIS stellen eine wichtige Grundlage für die Agrarforschung in der Schweiz und die Erfolgskontrolle der agrarpolitischen Massnahmen dar. Unter anderem fliessen Auswertungen in den jährlich durch das BLW herausgegebenen Agrarbericht ein. Die Forschungsanstalten des Bundes wie Agroscope werden mit Datenauszügen für Forschungszwecke bedient (vgl. Artikel zu Forschung in diesem Agrarbericht).

Auch an inländische Hochschulen und ihre Forschungsanstalten können zu Forschungs- und Studienzwecken einzelbetriebliche Daten aus AGIS weitergegeben werden. Die Aufbereitung der Daten vor der Herausgabe an diese Stellen erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden Datenschutzgesetzgebung, so dass keine Rückschlüsse auf eine konkrete Person bzw. einen konkreten Betrieb möglich sind. Das Zusammenführen der Agrardaten beim BLW fördert die Forschungsarbeit im Agrarsektor, indem langjährige und qualitativ hochwertige Daten bereitgestellt werden können. Zudem werden die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen durch die zentrale Datenbereitstellung von zahlreichen Datenanfragen entlastet.

Beispiel für eine Auswertung auf der Basis von Agrardaten: Landwirtschaftliche Nutzfläche je Betrieb 2014

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Fazit 

Es kann festgestellt werden, dass die Datenflüsse zwischen den verschiedenen Verwaltungsstellen beim Bund und den Kantonen gut abgestimmt sind. Der Trend zeigt, dass das Interesse an den Agrardaten zunimmt. Die Weitergabe von anonymisierten Daten unter Respektierung des Datenschutzes ist schon heute möglich. Vermehrt werden auch personenspezifische Daten beim BLW angefragt, deren Weitergabe das Einverständnis der Betroffenen erfordert. 

Manfred Tschumi, BLW, Fachbereich Agrarinformationssysteme, manfred.tschumi@blw.admin.ch