Die vermarktete Milchmenge ist im Berichtsjahr um 3,3 % und damit auf eine Rekordhöhe von 3,54 Millionen Tonnen gestiegen. Davon stammten etwa 29 000 Tonnen (0,8 %) aus dem Fürstentum Liechtenstein und aus den Freizonen rund um Genf. Der Anteil der Milch aus biologischer Produktion an der gesamten vermarkteten Milchmenge lag bei 6,3 % und der Anteil aus der Produktion mit Fütterung ohne Silage bei 32,3 %. Rund 100 000 t (2,7 %) der vermarkteten Milch wurde auf Sömmerungsbetrieben produziert.

Zoom: ab15_produktion_absatz_grafik_massn_ch_milchmarkt_d.png

Finanzielle Mittel und statistische Kennzahlen 2014

Der Bund richtete im Jahr 2014 unverändert eine Zulage für verkäste Milch von 15 Rp./kg Milch und eine Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rp./kg Milch aus. Für beide Milchzulagen zusammen wurden 293 Millionen Franken eingesetzt (299 Mio. Fr. im Jahr 2013). Für die Administration der Milchdaten sowie für Informatikmittel im Milchbereich wendete der Bund knapp 3 Millionen Franken auf.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat mit der TSM Treuhand GmbH (TSM) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, welche Ende 2015 auslaufen wird. Die TSM ist beauftragt, Daten der Milchproduktion und der Milchverwertung zu erfassen und zu prüfen. Die Milchverwerter müssen diese Daten monatlich melden. Die TSM ist verantwortlich dafür, dass der Meldepflicht nachgekommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, sanktioniert sie die betroffenen Firmen und Betriebe. Die TSM bereitet anhand der gemeldeten Milchverwertungsdaten die Auszahlung der Zulagen vor. Diese Angaben zur Auszahlung werden zweimal wöchentlich ans BLW übermittelt, welches anschliessend die Zulagen den Milchverwertern zuhanden der Produzenten auszahlt.

Die Milchverwerter sind gemäss Milchpreisstützungsverordnung (MSV) verpflichtet, die erhaltenen Zulagen innert Monatsfrist den Produzenten und Produzentinnen weiterzugeben, von denen sie die zu Käse verarbeitete Milch gekauft haben. Die Zulagen sind in der Abrechnung über den Milchkauf für die Produzenten separat auszuweisen. Auch müssen die Milchverwerter die erhaltenen und ausbezahlten Zulagen in ihrer Buchhaltung ausweisen. Nachfolgende Grafik zeigt für das Kalenderjahr 2014 einerseits die Zahl der Milchverwerter, welche Zulagen erhielten sowie andererseits die ausgerichteten Milchzulagen der Milchverwerter, geordnet nach Grössenklassen der bezogenen Zulagen.

Zoom: ab15_p_grafik_tierproduktion_ausbezahlte_milchzulagen_d.png


Im Berichtsjahr erhielten 2287 Milchverwerter insgesamt 293 Millionen Franken an Milchzulagen, was einem Durchschnitt von rund 128 000 Franken pro Milchverwerter entspricht. Die Verteilung zeigt eine Konzentration der Zulagen auf wenige grosse Milchverarbeitungsbetriebe: 20 % der Milchverwerter erhielten rund 95 % der Milchzulagen. Daneben erhielten 1383 oder 61 % der Verarbeitungsbetriebe einen Betrag von jährlich höchstens 10 000 Franken. Es handelte sich dabei überwiegend um Sömmerungsbetriebe mit eigener Käseproduktion. Die ausbezahlten Verkäsungszulagen betrugen für diese Grössenklasse 5 Millionen Franken.

Die Inspektionsstelle des BLW führt bei den Milchverwertern, welche die Milchdaten melden und Zulagen geltend machen, risikobasierte Kontrollen durch. Im Berichtsjahr wurden wiederum gegen 200 Betriebe kontrolliert. Die Inspektionsstelle musste rund die Hälfte der kontrollierten Betriebe beanstanden. Die meisten Beanstandungen führten zu einer Verwarnung, weil es sich beispielsweise um kleine Erfassungsfehler oder um erstmalige Verfehlungen handelte. Zu viel ausbezahlte Zulagen in Folge unkorrekter Meldungen der Milchverwertungsdaten müssen die Milchverwerter in jedem Fall zurückerstatten. Zudem wurden vermehrt Erstmilchkäufer angehalten, die Zulagen auf den Milchgeldabrechnungen korrekt auszuweisen.

Im Milchjahr 2013/14 (1. Mai 2013 bis 30. April 2014) gab es in der Schweiz 12 523 Betriebe im Talgebiet (inkl. Hügelzone) und 10 740 Betriebe im Berggebiet mit Milchproduktion. Gegenüber dem Milchjahr 2012/13 ist damit die Zahl der Milchproduktionsbetriebe um 3,5 % oder 840 Betriebe zurückgegangen. Das entspricht mehr als zwei Betrieben, welche täglich mit der Milchproduktion aufhörten. Zusätzlich wurde in der Alpungsperiode auf 2703 Sömmerungsbetrieben Milch produziert. Die vermarktete Milchmenge je Sömmerungsbetrieb erreichte im Mittel rund 35 900 kg.

Die durchschnittlich vermarktete Milchmenge lag im Jahr 2014 bei 181 928 kg je Talbetrieb und 101 184 kg je Bergbetrieb. Während im Talgebiet gegenüber dem Milchjahr 2012/13 durchschnittlich 14 153 kg mehr geliefert wurde, waren es im Berggebiet rund 6023 kg mehr. In den letzten zehn Jahren betrug die Zunahme der gelieferten Milchmenge 62,8 % bei Tal- und 48,1 % bei Bergbetrieben. Diese ungleiche Entwicklung verdeutlicht die besseren Wachstumsmöglichkeiten im Talgebiet. Auch im Milchjahr 2013/14 war der prozentuale Zuwachs der durchschnittlichen Milchmenge gegenüber dem Vorjahr im Talgebiet höher als im Berggebiet.

Zoom: ab15_p_grafik_tierproduktion_milcheinl_je_betrieb_d.png


Gegenüber dem Milchjahr 2000/01 ist die vermarktete Milchmenge je Kuh um fast 24 % und je ha landwirtschaftliche Nutzfläche um rund 37 % gestiegen. Sie betrug im Milchjahr 2013/14 somit 6169 kg je Kuh und 5856 kg je ha. Die Zunahme ist mit 180 kg/Kuh (3,0 %) und 261 kg/ha (4,7 %) leicht höher als im Vorjahr.

Im Kalenderjahr 2014 haben die ganzjährig bewirtschafteten Milchproduktionsbetriebe 3,41 Millionen Tonnen und die Sömmerungsbetriebe rund 97 000 Tonnen Milch vermarktet. 41,6 % der Milchproduzenten haben weniger als 100 000 kg Milch pro Jahr vermarktet. Ihr Anteil an der Gesamtproduktion erreichte lediglich 16 %. Die Milchproduktionsbetriebe mit einer Jahresmenge von mehr als 350 000 kg produzierten mengenmässig 23 % der total vermarkteten Milch. Im Berichtsjahr vermarkteten davon 554 Betriebe über 500 000 kg, gegenüber 390 Betrieben im Vorjahr.

Zoom: ab15_p_grafik_tierproduktion_anteil_milch_gesamteinl_d.png

Milchkaufverträge

Per 1. Januar 2014 ist der neue Artikel 37 LwG betreffend Standardverträge im Milchsektor in Kraft getreten. Gemäss diesem Artikel ist die Branchenorganisation des Milchsektors für die Ausarbeitung eines Standardvertrags für den Kauf und Verkauf von Rohmilch zuständig. Das Gesetz legt fest, dass ein Standardvertrag die Vertrags- und Vertragsverlängerungsdauer von einem Jahr sowie mindestens Regelungen über die Mengen, die Preise und die Zahlungsmodalitäten enthalten muss. Die Vertragsparteien können darüber hinaus weitere Vertragsdetails festlegen. Dies unter der Auflage, dass dadurch der Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Bundesrat kann den Standardvertrag auf Begehren einer Branchenorganisation auf allen Stufen des Kaufs und des Verkaufs von Rohmilch als verbindlich erklären. Für Streitigkeiten aus dem Standardvertrag und den einzelnen Verträgen sind die Zivilgerichte zuständig. 

Branchenorganisation Milch

Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) ist die Plattform der schweizerischen Milchwirtschaft. Mit Entscheid vom 7. Juni 2013 hat der Bundesrat die Bestimmungen des Standardvertrags der BO Milch und des Reglements zur Segmentierung des Milchmarkts bis am 30. Juni 2015 auch für die Nichtmitglieder der BO Milch verbindlich erklärt. Die Nichtmitglieder sind somit verpflichtet, für alle Milchkäufe und -verkäufe schriftliche Milchkaufverträge mit einer Mindestdauer von einem Jahr abzuschliessen. In den Milchkaufverträgen muss zudem die Milchmenge nach ihrem Verwendungszweck in Segmente unterteilt werden. Im Jahr 2014 wurden gemäss Auswertung des Erstmilchkaufs 85,1 % der Milch im A-Segment, 13,2 % im B-Segment und 1,7 % im C-Segment vermarktet.

Einteilung in die Segmente nach Verwendungszweck der Milch 

A-MilchWertschöpfungsstarke Produkte mit Grenzschutz und solche mit Rohstoffpreisausgleich.
Für A-Milch wird ein höherer Preis bezahlt als für B- und C-Milch.
B-MilchMilchprodukte ohne Grenzschutz oder Rohstoffpreisausgleich für den Inlandmarkt und den Export.
C-MilchWertschöpfungsschwache Produkte für den Weltmarkt.
Für C-Milch werden die tiefsten Preise bezahlt.
Für Bauern ist die Lieferung freiwillig.

Die BO Milch hat im Dezember 2014 bei den 22 grössten Erstmilchkäufern (20 Mitglieder und 2 Nichtmitglieder) kontrolliert, ob auf den Milchkaufverträgen die Mengen und Preise je Segment ausgewiesen sind. Bei 12 der 22 Organisationen wurden Mängel festgestellt. Die Geschäftsstelle der BO Milch hat die Milchkäufer mit mangelhaften Milchgeldabrechnungen aufgefordert, die Mängel bis Ende Juni 2015 zu beheben.

Die Kontrollen der BO Milch zur Umsetzung der Segmentierung umfassen aber nicht nur die Milchgeldabrechnungen. Die Milchhändler und Milchverarbeiter sind verpflichtet, die gekauften und verkauften Milchmengen je Segment sowie die mit Milch aus dem B- und C-Segment hergestellten und exportierten Milchprodukte monatlich an die TSM zu melden. Nach Abschluss eines Jahres überprüft die TSM, ob die im B- und C-Segment gekauften Milchmengen mit den im B- und C-Segment verkauften Milchmengen respektive den hergestellten und exportierten Milchprodukten übereinstimmen. Bei Abweichungen von mehr als 5 % je Segment für die Periode eines Jahres kann die BO Milch Sanktionen ergreifen. Im Jahr 2013 hat die TSM bei 17 Milchverarbeitern die Verwendung der B- und C-Milch überprüft. Fälle von Verarbeitern, bei denen die TSM Mängel feststellte, wurden an die Geschäftsstelle der BO Milch zur Überprüfung weitergeleitet. Die BO Milch hat in keinem der untersuchten Fälle einen Missbrauch der Segmentierung festgestellt. Die Ergebnisse der Überprüfung der Segmentierung im Jahr 2014 werden im Sommer 2015 vorliegen.  

Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht, hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch 
Monika Meister, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht
Rudolf Büschlen, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht