Soziale Begleitmassnahmen
Betriebshilfe
Die Betriebshilfe wird in Form von zinslosen Darlehen gewährt und dient dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu verhindern oder zu beheben. In der Auswirkung entspricht die Betriebshilfe einer einzelbetrieblichen, indirekten Entschuldung.
Im Jahr 2014 wurden in 98 Fällen insgesamt 15,1 Millionen Franken Betriebshilfedarlehen gewährt. Das durchschnittliche Darlehen betrug 153 627 Franken und wird in 13,2 Jahren zurückbezahlt.
Betriebshilfedarlehen 2014
Anzahl | Mio. Fr. | |
Umfinanzierung bestehender Schulden | 71 | 11,6 |
Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Belastung | 25 | 3,2 |
Darlehen bei Betriebsaufgabe | 2 | 0,3 |
Total | 98 | 15,1 |
Quelle: BLW
Im Jahr 2014 wurden den Kantonen 0,8 Millionen Franken neue Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Seit dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs (NFA) entspricht die kantonale Beteiligung mindestens der Höhe der neuen Bundesmittel. Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Darlehen eingesetzt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufneten Fonds de roulement beträgt zusammen mit den Kantonsanteilen 229 Millionen Franken.
Umschulungsbeihilfen
Die Umschulungsbeihilfe erleichtert für selbständig in der Landwirtschaft tätige Personen den Wechsel in einen nichtlandwirtschaftlichen Beruf. Sie beinhaltet Beiträge an Umschulungskosten und Lebenskostenbeiträge für Betriebsleiterinnen oder Betriebsleiter, die das 52. Altersjahr noch nicht beendet haben. Die Gewährung einer Umschulungsbeihilfe setzt die Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs voraus. Im Berichtsjahr wurden keine Umschulungsbeihilfen zugesichert. Insgesamt wurden auf Basis der zugesicherten Umschulungsbeihilfen der Vorjahre an eine in der Umschulung stehende Person 31 400 Franken ausbezahlt. Die Umschulungsdauer beträgt, je nach Ausbildung, ein bis drei Jahre. Das Ausbildungsspektrum der Umschulung ist breit und reicht von sozialen Berufen bis hin zu handwerklichen und kaufmännischen Berufen. Die erwähnte Beihilfe wurde für eine Ausbildung an einer Fachhochschule gewährt.
Die Gründe für die geringe Beteiligung an diesem Programm mögen anfänglich in der fehlenden Bekanntheit gelegen haben, zeitweise auch an den ungünstigen wirtschaftlichen Aussichten in anderen Berufsfeldern. Ein Hindernis könnten aber auch Auflagen sein, welche für den Bezug der Beihilfen zu erfüllen sind, so insbesondere die definitive Betriebsaufgabe.
René Weber, BLW, Fachbereich Meliorationen
Samuel Reusser, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung samuel.reusser@blw.admin.ch
Willy Riedo, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung
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