Mit Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Offenhaltung der Kulturlandschaft gefördert. Sie sollen eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen sicherstellen und so insbesondere in Gebieten und Lagen mit klimatischen oder topografischen Erschwernissen den Waldeinwuchs verhindern. Eine offene Kulturlandschaft dient als Basis für die Erbringung der übrigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Kulturlandschaftsbeiträge setzen sich aus sechs Teilbeträgen zusammen:

Offenhaltungsbeitrag

Hangbeitrag

Steillagenbeitrag

Hangbeitrag für Rebflächen

Alpungsbeitrag

Sömmerungsbeitrag

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76 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden an Ganzjahresbetriebe ausgerichtet. Sie verteilen sich auf 28 % Offenhaltungsbeitrag, 22 % Hangbeitrag, 3 % Steillagenbeitrag, 2 % Hangbeitrag für Rebflächen und 21 % Alpungsbeitrag. Die restlichen 24 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden als Sömmerungsbeitrag an Sömmerungsbetriebe bezahlt.

Offenhaltungsbeitrag

Der Offenhaltungsbeitrag ist nach Zonen abgestuft, um die Bewirtschaftungsnachteile in den höheren Zonen angemessen zu berücksichtigen. Als Bewirtschaftungsnachteile gelten insbesondere die klimatisch bedingte kürzere Vegetationszeit, die Verkehrslage und die Erschliessung (vom nächstgelegenen Dorf bzw. Zentrum) sowie die Oberflächengestaltung. Weil in der Talzone die Offenhaltung ohne Beiträge gewährleistet ist, wird dort kein Offenhaltungsbeitrag bezahlt. Im Berg- und Hügelgebiet wird ein nach Zonen zunehmender Beitrag pro Hektare ausgerichtet.

Ansätze Offenhaltungsbeitrag 2014

ZoneFr./ha
Talzone0
Hügelzone100
Bergzone I230
Bergzone II320
Bergzone III380
Bergzone IV390

Offenhaltungsbeitrag 2014

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha22 035238 251281 729542 014
BetriebAnzahl4 24313 07214 25831 573
Fläche pro Betriebha5,1918,2319,7617,17
Beitrag pro BetriebFr.7973 0616 8194 454
Total Beiträge1 000 Fr.3 38340 01797 220140 621

Quellen: BLW

Auch Betriebe in der Talregion erhalten einen Offenhaltungsbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- und Bergregion bewirtschaften. Da der Hauptanteil ihrer Flächen in der Talregion liegt, bekommen solche Betriebe jedoch einen niedrigeren Offenhaltungsbeitrag als Betriebe, die vorwiegend Flächen in der Bergregion bewirtschaften.

Hangbeitrag

Mit dem Hangbeitrag werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in Hanglagen der Hügel- und Bergregion ausgeglichen. Sie werden nur für Wies-, Streu- und Ackerland sowie für Dauerkulturen ausgerichtet. Wiesen müssen jährlich mindestens einmal, Streueflächen alle ein bis drei Jahre geschnitten werden. Die Hanglagen sind in zwei Neigungsstufen unterteilt.

Ab 2017 werden die Hangbeiträge auch in der Talzone ausgerichtet und es wird eine dritte Neigungsstufe für sehr steile Flächen mit mehr als 50 % Hangneigung eingeführt. In dieser dritten Hangneigungsstufe werden höhere Beiträge ausgerichtet. Die neue Hangstufe wird es erlauben, diese besonders bedrohten Flächen durch die bessere Unterstützung ihrer Bewirtschaftung offen zu halten.

Ansätze Hangbeitrag 2014

HanglageFr./ha
18-35 % Neigung410
> 35 % Neigung700

Hangbeitrag 2014

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen mit:
     
- Neigung 18 – 35 % (in ha)ha4 93458 84568 512132 290
- über 35 Neigung (in ha)ha1 53516 57157 64875 753
Totalha6 46975 415126 160208 044
Anzahl BetriebeAnzahl2 28411 85113 50927 644
Beitrag pro Betrieb (in Fr.)Fr.1 3563 0155 0673 880
Beiträge Total1 000 Fr.3 09735 72668 443107 266

Quellen: BLW

Von den insgesamt 208 000 Hektaren LN Hangflächen sind knapp 2/3 der Kategorie Neigung 18-35 % zugeordnet. Der Umfang der angemeldeten Flächen ist u. a. Folge von Wetterbedingungen, die die Bewirtschaftungsart beeinflussen (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen).

Steillagenbeitrag

Der Steillagenbeitrag berücksichtigt den zusätzlichen Aufwand für Betriebe, welcher sich aus der Nutzung steiler Mähwiesen (Hofdüngerausbringung, häufigere Schnittnutzung) ergibt. Er erhöht sich mit steigendem Anteil Steillagen an der Betriebsfläche linear. Die Eintrittsschwelle liegt bei 30 % Anteil steiler Flächen.

Ansätze Steillagenbeitrag* 2014

Anteil Flächen mit Hangbeitrag >35 % Hangneigung an der beitragsberechtigten LNFr./ha
30 %100
40 %229
50 %357
60 %486
70 %614
80 %743
90 %871
100 %1 000

Die Ansätzen sind in 10 %-Schritten dargestellt. Sie erhöhen sich jedoch kontinuierlich mit steigendem Anteil der Flächen von >35 %.

Steillagenbeitrag 2014

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen (Neigung > 35 %)
ha823 24635 10738 435
Anzahl BetriebeAnzahl247304 9205 674
Fläche pro Betriebha3,424,457,146,77
Beitrag pro Betrieb (in Fr.)Fr.7211 1102 5652 370
Beiträge Total1 000 Fr.1781012 62113 448

Quelle: BLW

Die Mittel aus dem Steillagenbeitrag fliessen vor allem in die Bergregion. 65 % des Steillagenbeitrags geht an Betriebe mit weniger als 20 Hektaren Fläche.

Hangbeitrag für Rebflächen

Die Hangbeiträge für Reben tragen dazu bei, Rebberge in Steil- und Terrassenlagen zu erhalten. Um den Verhältnissen der unterstützungswürdigen Rebflächen gerecht zu werden, wird für die Bemessung der Beiträge zwischen den steilen und besonders steilen Reblagen und den Rebterrassen auf Stützmauern unterschieden. Beiträge für den Rebbau in Steil- und Terrassenlagen werden nur für Flächen mit einer Hangneigung von 30 % und mehr ausgerichtet. Die Beitragsansätze sind zonenunabhängig.

Ansätze Hangbeitrag für Rebflächen 2014

HanglageFr./ha
30-50 % Neigung1 500
>50 % Neigung3 000
Terrassenlage >30 % Neigung5 000

Hangbeitrag für Rebflächen 2014

 Einheit 
Summe der zu Beiträgen berechtigten Flächenha3 850
Steillagen 30 bis 50 % Neigungha1 934
Steillagen über 50 % Neigung ha380
Terrassenanlagenha1 536
Anzahl BetriebeAnzahl2 394
Fläche pro Betrieb ha1,61
Beitrag pro Betrieb Fr.4 895
Beiträge Total1 000 Fr.11 720

Quelle: BLW

Der Anteil der beitragsberechtigten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 30 %. Dabei sind weniger als 10 % dieser Flächen in Steillagen mit einer Neigung über 50 %, und mit 1536 Hektaren befinden sich 40 % in Terrassenanlagen.

Alpungsbeitrag

Für die Bewirtschaftung und Pflege der Sömmerungsweiden sind die Sömmerungsbetriebe auf genügend Tiere angewiesen. Der Alpungsbeitrag gibt den Ganzjahresbetrieben einen Anreiz, ihre Tiere zur Sömmerung abzugeben. Der Alpungsbeitrag wird direkt an die Ganzjahresbetriebe ausgerichtet. Er wird pro gesömmerter Normalstoss (NST) ausbezahlt.

Der 2014 neu eingeführte Alpungsbeitrag wirkt viel direkter auf das Ziel der angemessenen Bestossung als die bisherige indirekte Förderung mit den Tierbeiträgen (Sömmerungszuschlag).

Ansätze Alpungsbeitrag 2014

 Fr./NST
Alpungsbeitrag370

Alpungsbeitrag 2014

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
NormalstossNST47 21560 980166 465274 660
Anzahl BetriebeAnzahl5 1235 89410 69121 708
NST pro Betrieb NST9,2210,3515,5712,7
Beitrag pro BetriebFr.3 4103 8285 7614 681
Beiträge Total1 000 Fr.17 46922 56361 592101 624

Quelle: BLW

Aus der Bergregion kommen viermal so viele NST für die Sömmerung als aus der Talregion. Die Betriebe in der Bergregion geben mit 15,6 NST die meisten Tiere pro Betrieb zur Sömmerung.

Aus unten stehender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beiträge pro landwirtschaftlicher Zone und Kanton ablesen.

Sömmerungsbeitrag

Mit dem Sömmerungsbeitrag soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen und Voralpen sowie im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300 000 NST genutzt und gepflegt. Der Viehbesatz wird nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Nutzung festgelegt. Man spricht dabei vom sogenannten Normalbesatz. Ausgehend vom Normalbesatz werden die Beiträge nach Normalstoss (NST) ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer Grossvieheinheit (GVE) während 100 Tagen (vgl. Beitrag zu Sömmerungsbetrieben.

Ansätze 2014

TierkategorieFr.
Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen mit einer traditionellen Sömmerungsdauer von 56-100 Tagen, pro GVE400
Schafe ohne Milchschafe, pro NST 
  bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen400
  bei Umtriebsweiden320
  bei übrigen Weiden120
Übrige raufutterverzehrende Nutztiere, pro NST400

Sömmerungsbeitrag 2014

Tierkategorie                                                                    ParameterBeiträgeBetriebe¹GVE oder NST
 Einheit1 000 Fr.AnzahlAnzahl
Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen mit einer traditionellen Sömmerungsdauer von 56-100 Tagen, GVE 13 8661 02235 073
Schafe ohne Milchschafe, NST 6 55382121 627
Übrige Raufutter verzehrende Nutztiere, NST 100 6296 369252 236
Total 121 0486 874 

¹ 2014 fehlen einige ausserkantonale Bewirtschafter. Daher sind die Anzahl der Betriebe und die ausbezahlten Beiträge etwas zu tief.
Quelle: BLW

Sömmerungsbeitrag für Schafsömmerung nach Weidesystem 2014

WeidesystemParameterBetriebeTiere mit BeiträgenBeiträge
 EinheitAnzahlNST1 000 Fr.
Ständige Behirtung 16711 0864 409
Umtriebsweide 2094 4901 429
Übrige Weide 4606 027725
Total 82121 6036 562

Quelle: BLW

Entwicklung der Sömmerung 2012–2014

Tierkategorie  201220132014
MilchküheBetriebe3 8533 8734 735
 NST100 86997 964107 205
Mutter- und Ammenkühe und andere KüheBetriebe2 5182 5783 322
 NST34 83335 60842 064
Anderes RindviehBetriebe6 0786 0616 175
 NST118 117112 340118 533
Tiere der PferdegattungBetriebe923923917
 NST4 4204 3934 396
SchafeBetriebe933926904
 NST23 91423 37823 191
ZiegenBetriebe1 4051 3471 331
 NST6 0945 9715 856
Andere gesömmerte TiereBetriebe339228346
 NST810533750

Quelle: BLW

Sömmerungsbeiträge nach Kantonen und Tierkategorien

Sömmerungsstatistik: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen

Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe nach Kantonen

Jonas Plattner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, jonas.plattner@blw.admin.ch
Denis Morand, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, denis.morand@blw.admin.ch