Seit dem 1. Januar 2014 steht mit Artikel 11 LwG ein neues Instrument zur Förderung der Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf Qualität und Nachhaltigkeit zur Verfügung. Gestützt auf die Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV) werden innovative Programme und Projekte mit Finanzhilfen unterstützt, die sich positiv auf die Nachhaltigkeit oder Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse auswirken und die landwirtschaftliche Wertschöpfung erhöhen. Die QuNaV leistet eine Anschubfinanzierung, wobei höchstens 50 % der anrechenbaren Kosten während vier Jahren ko-finanziert werden. Unterstützt werden Vorabklärungen, die Startphase sowie die Kosten der Produzentinnen und Produzenten für die Teilnahme an einem Projekt. Ein weiteres Ziel der QuNaV ist eine Stärkung der Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette. QuNaV-Projekte müssen von mindestens zwei Stufen der Wertschöpfungskette getragen werden, d. h. die Trägerschaft muss aus einem Zusammenschluss der Landwirtschaft mit Verarbeitern, dem Handel oder den Konsumentinnen und Konsumenten bestehen. 

Geförderte Projekte 2014 

Für das erste Jahr wurden 39 Gesuche für Finanzhilfen eingereicht. 21 der eingereichten Projekte entsprechen den Anforderungen der Verordnung und können von einer Anschubfinanzierung profitieren. Dabei handelt es sich um elf Projekte, welche dank Innovation in den Bereichen Qualität oder Nachhaltigkeit zu mehr Wertschöpfung in der Landwirtschaft beitragen. Sieben Massnahmen betreffen Produktionsstandards, welche hohe Anforderungen an Produktionsprozesse und Erzeugnisse stellen. Drei Projekte wurden noch im Rahmen der Übergangsbestimmung gemäss Artikel 13 Absatz 1 unterstützt. Mit der QuNaV werden die unterschiedlichsten Projekte gefördert. Die Projekte betreffen die tierischen Produktion, den Pflanzenbau oder Dienstleistungen. Gemeinsam ist ihnen einzig der starke Bezug zur Landwirtschaft.  

Zippora Segessenmann, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, zippora.segessenmann@blw.admin.ch