Produktionssystembeiträge werden für fünf verschiedene Beitragstypen gewährt. Mit einem gesamtbetrieblichen Beitrag wird die biologische Landwirtschaft gefördert, mit teilbetrieblichen Beiträgen werden die extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps (Extenso) und die Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) unterstützt, und zur Förderung des Tierwohls werden zwei gezielte Beitragstypen eingesetzt. 

Beitrag für die biologische Landwirtschaft 

Ergänzend zu den am Markt erzielbaren Mehrerlösen aus dem biologischen Landbau fördert der Bund diesen als besonders naturnahe und umweltfreundliche Produktionsform. Beim biologischen Landbau wird auf chemisch-synthetisch hergestellte Produktionsmittel, wie Handelsdünger oder Pestizide, gänzlich verzichtet. Dies spart Energie und schont Wasser, Luft und Boden. Zudem wird die Biodiversität gefördert. Insgesamt erreicht der Biolandbau eine höhere Effizienz in der Nutzung der vorhandenen Ressourcen und wirkt sich förderlich auf die Artenvielfalt aus. Dies sind wichtige Indikatoren für die Nachhaltigkeit des Produktionssystems. Für Bio-Landwirtinnen und -landwirte ist es besonders wichtig, die natürlichen Kreisläufe und Verfahren zu berücksichtigen sowie die Produktionsintensität dem örtlichen Standortpotenzial anzupassen.

Um Beiträge zu erhalten, müssen die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen auf dem gesamten Betrieb die Anforderungen der Bio-Verordnung erfüllen. Ausnahmen von dieser Bedingung der Gesamtbetrieblichkeit bestehen für den Weinbau und für Obstanlagen und bei der schrittweisen Umstellung auf Biolandbau.

2014 umfasste der biologische Landbau 127 411 Hektaren Bewirtschaftungsfläche, dies entspricht 12,6 % der gesamten LN.

Insgesamt wurden im 2014 für die Förderung des biologischen Landbaus gut 40 Millionen Franken ausbezahlt. Weitere Details lassen sich aus der folgenden Tabelle entnehmen. 

Beitrag für biologische Landwirtschaft 2014 

ParameterEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl1 3941 3973 3026 093
Flächeha30 30326 12970 979127 411
Fläche pro Betriebha21,7418,7021,5020,91
Beitrag pro Betriebha12 7465 6344 4586 624
Total BeitragFr.17 7687 87114 72040 359

Quelle: BLW 

Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion  

Mit dem Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) wird eine Produktion gefördert, die dem betriebsspezifischen Standortpotenzial angepasst ist. Gegenüber vielen umliegenden Ländern besitzt die Schweiz einen grossen Standortvorteil für die Grasproduktion. Im Fokus steht die effiziente Nutzung von Wiesen- und Weidefutter für die Veredelung über Milch und Fleisch.

Der Beitrag wird ausgerichtet, wenn die Jahresration aller auf dem Betrieb gehaltenen Raufutter verzehrenden Nutztiere zu mindestens 90 % der Trockensubstanz (TS) aus Grundfutter besteht. Zudem ist der Mindestanteil an Wiesen- und Weidefutter vorgeschrieben: Im Talgebiet beträgt der Mindestanteil von Wiesen- und Weidefutter in der Jahresration 75 %, im Berggebiet 85 %. Den unterschiedlichen Standortbedingungen wird so Rechnung getragen. Ob das Futter von betriebseigenen Flächen stammt oder nicht, ist für die Beiträge nicht relevant; zugeführtes Wiesenfutter wird in der Futterbilanz als Wiesen- und Weidefutter angerechnet.

GMF gilt gesamtbetrieblich. Entsprechend müssen sämtliche auf dem Betrieb gehaltenen Raufutter verzehrenden Nutztiere die Voraussetzungen erfüllen. Es wird also eine einzige Futterbilanz mit sämtlichen Raufutterverzehrern gerechnet, in der Futterangebot und -verzehr einander gegenüber gestellt werden. Solange die Durchschnittsration die Bedingungen erfüllt, sind von den Fütterungsanforderungen abweichende Rationen zulässig.

Das neue Programm GMF wird mit einem Beitrag von 200 Franken je Hektare Grünfläche unterstützt.

Die Beteiligung und die ausbezahlten Beiträge sind in der folgenden Tabelle ersichtlich. 

Beiträge für GMF 2014 

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl8 3019 19012 10829 599
Flächeha126 068156 574245 952528 594
Fläche pro Betrieb ha15,1917,0420,3117,86
Beitrag pro BetriebFr.2 9853 3724 0523 541
Total Beitrag1 000 Fr.24 77730 98849 057104 822

Quelle: BLW 

Die durchschnittliche Beteiligung lag 2014 bei ca. 70 % der Grünlandfläche und bei ca. 60% der Betriebe. Die GMF-Beteiligung ist höher in den Bergkantonen (Grünlandregionen) als in den Talkantonen (mit Maisanbau).

Aufgrund erster Einschätzungen aus der Umsetzung lassen sich folgende Erkenntnisse zu GMF ableiten: 

Die Kraftfutter- und Maisanteile sind in der Futterbilanz die begrenzenden Faktoren. Aus diesem Grund sind weniger Betriebe im Tal GMF-beitragsberechtigt. Dort ist der Anteil von Milchbetrieben, mit einer High-Input-Strategie (mit einem relativ hohen Kraftfuttereinsatz) höher als im Berggebiet.  

Die Milchverwertung (Käseherstellung oder Industriemilch) und die entsprechende Fütterungspraxis sind für die GMF-Beteiligung massgebend. Generell kann beobachtet werden, dass Industriemilchlieferanten (mit höherem Maisanteil in der Fütterung) die GMF-Anforderungen seltener erfüllen.    

Alternative: Da GMF 2014 eingeführt worden ist und die Betriebe eine gewisse Anpassungszeit benötigen, ist davon auszugehen, dass in 2015 die Beteiligung noch zunehmen wird.

Produktionssystembeiträge nach Beitragsart (Bio, Extenso, GMF), Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen

Beitrag für extensive Produktion von Ackerkulturen (Extenso) 

Der Beitrag honoriert den Anbau von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps ohne Einsatz von Fungiziden und Insektiziden. Mit diesem Anreiz soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Ackerbau reduziert werden, um negative Auswirkungen von potenziellen Rückständen in den geernteten Produkten und in der Umwelt zu vermeiden. Die Landwirte und Landwirtinnen, die sich für das Verfahren Extenso entscheiden, nehmen ein gewisses Risiko der Ertragsminderung oder sogar des Ernteausfalls auf sich. Dieses Risiko wird mit dem Extenso-Beitrag vermindert.

Der Beitrag wird gesamtbetrieblich pro Kultur gewährt, wenn keine Wachstumsregulatoren, Fungizide, chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und Insektizide eingesetzt werden. Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin muss im Voraus bestimmen, für welche der erwähnten Kulturen, er/sie diese Bedingungen auf dem ganzen Betrieb einhalten will.

Mit der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) wurde die Beitragsberechtigung auf Sonnenblumen, Eiweisserbsen und Ackerbohnen erweitert. Für diese Kulturen konnte nachgewiesen werden, dass mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ein signifikanter Mehrertrag gegenüber dem Verfahren Extenso erzielt werden kann. Kulturen, bei denen das Ertragsniveau mit oder ohne Einsatz von Pflanzenschutzmittel in etwa identisch ist, werden nicht in das Extensoprogramm aufgenommen. Um den Produzenten eine möglichst grosse Flexibilität beim Anbau von Getreidearten und den entsprechenden Anbauverfahren zu gewährleisten, können Brot- und Futterweizen mit oder ohne Extensoanforderungen angebaut werden.

Dank dieser Massnahmen wird auf ca. 50 % der Getreideflächen in der Schweiz in extensiver Produktion bewirtschaftet.

Der Extenso-Beitrag beträgt 400 Franken je Hektare und ist nicht nach Zonen differenziert.

Die Beteiligung und die ausbezahlten Beiträge im Jahr 2014 sind aus folgender Tabelle ersichtlich: 

Beiträge Extenso 2014 

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl9 2164 55755314 326
Flächeha56 68218 7081 30779 697
Fläche pro Betriebha6,484,112,365,56
Beitrag pro BetriebFr.2 5901 6429462 225
Total Beitrag1 000 Fr.23 8737 48352331 879

Quelle: BLW 

Die extensive Produktion von Ackerkulturen erfolgt zum grössten Teil in der Talregion (Ackerbaugebiete). Die durchschnittliche Fläche pro Betrieb umfasst dabei rund 6,48 Hektaren. Die ausbezahlten Beiträge sind demensprechend in der Talregion mit 2590 Franken pro Betrieb rund dreimal so hoch wie in der Bergregion mit knapp 1000 Franken pro Betrieb.  

Tierwohlbeiträge (RAUS- und BTS-Beitrag) 

Das Tierwohl ist für die Schweizer Bevölkerung von grosser Bedeutung – die Förde­rung des Tierwohls wird denn auch in der Bundesverfassung erwähnt (Art. 104 Abs. 3 Bst b: «Er [der Bund] fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind.»).

Die konkrete Ausgestaltung der Förderung von besonders tierfreundlichen Produk­tionsformen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Landwirtschaft. Dieses hat folgende Förderstrategie ausgearbeitet:

Durch finanzielle Anreize werden zum einen der regelmässige Auslauf von Nutz­tieren im Freien (RAUS-Programm; seit 1993) und zum andern besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Programm; seit 1996) gefördert.

Mit Ausnahme der Bio-Landwirte, für welche die Teilnahme am RAUS-Programm obligatorisch ist (Bioverordnung Art. 15), kann jeder Landwirt und jede Landwirtin selbst entscheiden, mit welchen Tierkategorien (z. B. Milchkühe, Aufzuchtrinder, Kälber) er bzw. sie an einem oder an beiden Programmen teilnimmt.

Die tierkategorien-spezifischen Anforderungen der beiden Programme sind in der vom Bundesrat erlassenen Direktzahlungsverordnung festgelegt.

RAUS-Programm 2014

RAUS-Ansätze 

TierkategorienFr./GVE
Über 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere der Pferdegattung, über ein Jahr alte Tiere der Schaf- und der Ziegengattung, Weidelämmer sowie Kanin-chen 190 Fr.190
Bis 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel370
Nicht säugende Zuchtsauen370
Übrige Schweine ohne Saugferkel165
Brut- und Konsumeier produzierende Hennen und Hähne, Junghennen, Junghähne und Küken zur Eierproduktion, Mastpoulets und Truten290

Per 1. Januar 2014 wurden die RAUS-Beitragsansätze um 10 Franken je GVE erhöht. Der Ansatz für die Kälber (bis 160 Tage alte Tiere der Rindergattung) wurde von 180 auf 370 Franken je GVE angehoben. Mit dieser starken Anhebung wollte der Bund im Rahmen der AP 14-17 gezielt den niedrigen Anteil der Kälber wesentlich erhöhen, die sich im Freien aufhalten können. Unter anderem wird durch den Aufenthalt an der frischen Luft das Risiko insbesondere für Erkrankungen des Atemapparates reduziert, was sich positiv auf die Gesundheit auswirken und einen geringeren Verbrauch von Antibiotika zur Folge haben dürfte. 

2013

2014 lag die RAUS-Beteiligung bei praktisch allen Tierkategorien über dem Prozentsatz von 2013. Die grösste Zunahme konnte bei den über ein Jahr alten männlichen Tieren der Pferdegattung festgestellt werden (Differenz: +8,5 %). Nur bei wenigen Tierkategorien musste 2014 eine tiefere RAUS-Beteiligung registriert werden. Mit -2,8 % war der Rückgang bei den Truten am grössten.

Werden die in den Spalten «Basis-Daten» und «RAUS-Daten» aufgeführten GVE-Zahlen der Kategorie «andere Kühe» (hauptsächlich Mutterkühe) mit den entsprechenden GVE-Zahlen von 2013 verglichen, ist zu beachten, dass die Zunahme von 29 % insbesondere durch eine Änderung des betreffenden GVE-Faktors von 0,8 (2013) auf 1.0 (2014) bedingt ist. Die effektiven Tierzahlen (Basis und RAUS) nahmen lediglich um 3 % zu.

Auch bei den Kälbern («weibliche bzw. männliche Tiere der Rindergattung, bis 160 Tage alt») sind die Daten von 2014 nicht direkt mit jenen von 2013 vergleichbar. Bei diesen Kategorien wurde nicht nur die «Verweildauer» der Tiere in der Kategorie von 120 auf 160 Tage verlängert, sondern gleichzeitig der GVE-Faktor von 0,1 auf 0,13 erhöht. Nach der Umrechnung der in der Tabelle aufgeführten GVE-Zahlen in Tierzahlen ist ein Rückgang des Basis-Bestandes um 2 % (weibliche Kälber) bzw. um 7 % (männliche Kälber) festzustellen. Der RAUS-Bestand stieg hingegen um 4 % (weibliche sowie männliche Kälber). Die RAUS-Beteiligung stieg bei den weiblichen Kälbern von 36,8 % (2013) auf 38,8 % (2014) und bei den männlichen sogar von 29,8 % auf 33,3 %. Dieser Effekt ist wahrscheinlich auf die Erhöhung der RAUS-Beiträge und strengere Labelbestimmungen zurückzuführen.

Die Änderungen der Rahmenbedingungen bei den Kategorien der zwischen 160 und 365 Tage alten Tiere der Rindergattung werden im Abschnitt zur BTS-Beteiligung erläutert.

Beitrag für RAUS 2014 

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl13 10510 62211 88935 616
GVEAnzahl408 464290 752255 300954 515
GVE pro BetriebAnzahl31,1727,3721,4726,80
Beitrag pro BetriebFr.6 1405 3484 1685 245
Total Beitrag1 000 Fr.80 46056 80649 556186 822

Quelle: BLW 

BTS-Programm 2014 

BTS-Ansätze 

TierkategorienFr./GVE
Über 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, über 30 Monate alte Tiere der Pferdegattung und über ein Jahr alte Tiere der Ziegengattung90
Schweine ohne Saugferkel155
Brut- und Konsumeier produzierende Hennen und Hähne, Junghennen, Junghähne und Küken zur Eierproduktion, Mastpoulets und Truten sowie Kaninchen280

Die BTS-Ansätze blieben gleich hoch wie im Vorjahr. 

2013

2014 war die prozentuale BTS-Beteiligung bei den meisten Tierkategorien höher als 2013. Die grösste Zunahme war bei den 160 bis 365 Tage alten männlichen Tieren der Rindergattung zu verzeichnen (Differenz: +9,5 %). Nur bei wenigen Tierkategorien ging die BTS-Beteiligung zurück. Der grösste Rückgang musste bei den Truten festgestellt werden (Differenz: -1,1 %).

Werden die in den Spalten «Basis-Daten» und «BTS-Daten» aufgeführten GVE-Zahlen der Kategorie «andere Kühe» (hauptsächlich Mutterkühe) mit den entsprechenden GVE-Zahlen von 2013 verglichen, ist zu beachten, dass die Zunahme des Basis-Bestandes um 29 % und des BTS-Bestandes um 30 % insbesondere durch eine Änderung des betreffenden GVE-Faktors von 0,8 (2013) auf 1,0 (2014) bedingt ist. Die effektiven Tierzahlen nahmen lediglich um 3 % (Basis) und 4 % (BTS) zu.

Auch bei den 160 bis 365 Tage alten weiblichen und männlichen Tieren der Rindergattung sind die Daten von 2014 nicht direkt mit jenen von 2013 vergleichbar. Bei diesen Kategorien wurde nicht nur die «Verweildauer» der Tiere in der Kategorie von 245 auf 205 Tage verkürzt, sondern gleichzeitig der GVE-Faktor von 0,3 auf 0,33 erhöht. Nach der Umrechnung der in der Tabelle aufgeführten GVE-Zahlen in Tierzahlen ist ein Rückgang des Basis-Bestandes um 4 % (weibliche Tiere) bzw. um 12 % (männliche Tiere) festzustellen. Ein wesentlicher Grund für den erheblichen Rückgang liegt vermutlich beim von der Fleischbranche eingeführten Maximalalter für «Qualitätskälber» von 160 Masttagen. Zur Verhinderung von Preisabzügen füttern viele Mäster ihre Kälber intensiver, damit sie vor dem erwähnten Alter schlachtreif sind. Somit kommen sie nicht mehr in die Altersklasse der 160 bis 365 Tage alten Tiere. Diese Entwicklung wurde beim BTS-Bestand mehr als kompensiert: Bei diesem ergibt sich nach der Umrechnung der in der Tabelle aufgeführten GVE-Zahlen in Tierzahlen eine Zunahme von 4 % (weibliche Tiere) und von 2 % (männliche Tiere). Die BTS-Beteiligung stieg bei den weiblichen Tieren von 51,1 % (2013) auf 55,6 % (2014) und bei den männlichen sogar von 58,0 % auf 67,5 %.

Die Änderungen der Rahmenbedingungen bei den Kategorien der bis 160 Tage alten weiblichen und männlichen Tiere der Rindergattung sind bereits im Abschnitt «RAUS-Beteiligung» erläutert.

Beitrag für BTS 2014 

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl9 7386 7545 08021 572
GVEAnzahl349 933189 031108 340647 304
GVE pro BetriebAnzahl35,9327,9921,3330,01
Beitrag pro BetriebFr.4 3913 2402 1543 504
Total Beitrag1 000 Fr.42 75921 88510 94075 585

Quelle: BLW 

Verhältnis zwischen Tierschutz und Tierwohlbeiträgen 

Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung müssen von allen Tierhaltenden in der Schweiz – d. h. sowohl von allen Landwirten als auch allen Nicht-Landwirten – eingehalten werden. Deshalb erhalten die Landwirte für die Einhaltung dieser Anforderungen keine Direktzahlungen.

Mit den Tierwohlbeiträgen werden den Landwirten die Mehrleistungen teilweise vergütet, welche durch die im Vergleich zur Tierschutzgesetzgebung höheren Anforderungen an die Tierhaltung bedingt sind: 

Beim RAUS-Programm resultiert die Mehrleistung hauptsächlich aus dem grösseren Arbeitsaufwand, beispielsweise für das Führen der Tiere vom Stall zur Weide und zurück, das Umzäunen der Weide und die Weidepflege. 

Beim BTS-Programm umfassen die Mehrleistungen die finanziellen Mehrkosten (z. B. für grössere Stallflächen) sowie Mehrarbeit und höhere Materialkosten, namentlich für die Einstreue. 

Den vom Bund nicht vergüteten Teil der Mehrleistungen müssen die Landwirte durch höhere Verkaufspreise für besonders tierfreundlich produzierte Nahrungsmittel am Markt erwirtschaften.

Peter Zbinden, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, peter.zbinden@blw.admin.ch
Laurent Nyffenegger, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, laurent.nyffenegger@blw.admin.ch