Seit dem 1. Januar 2014 gilt ein neuer Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft (handelnd durch das BLW) und der identitas AG für den Betrieb der Tierverkehrsdatenbank (TVD) und der damit verbundenen Systeme und Applikationen. Dieser neue Vertrag hat u.a. Anpassungen in der Abrechnung der Dienstleistungen und in der Projektführung (Hermes 5) durch die identitas AG mit sich gebracht.

Im Rahmen der AP 14–17 hat das Parlament einen Systemwechsel zur Verteilung der Fleischimportkontingente beschlossen: 40 % der Zollkontingentsanteile für rotes Fleisch (Rind, Schafe, Ziegen und Pferde) sind neu aufgrund der Zahl der geschlachteten Tiere zuzuteilen (Art. 48 Abs. 2bis LwG). Der Bundesrat hat beschlossen, für die Umsetzung dieser Vorgabe die an die TVD gemeldeten Schlachtungen als Bemessungsgrundlage zu verwenden. Bei Rindern, Schweinen und Equiden konnten dafür die bereits vorgeschriebenen Schlachtungsmeldungen um den Abtretungsempfänger erweitert werden. Bei Schafen und Ziegen musste eine neue Meldepflicht für Schlachtungen eingeführt werden. Für Abtretungsempfänger wurde eine Möglichkeit geschaffen, den Antrag für Fleischimportkontingente online zu stellen. Die Branche war an diesem neuen System sehr interessiert und zeigte sich bei der Einführung motiviert. Auf technischer Ebene konnte die identitas AG das neue System trotz kurzer Fristen rechtzeitig und ohne namhafte Probleme in Betrieb nehmen.

Mit Einführung der Ausrichtung von Entsorgungsbeiträgen für Equiden- und Geflügelschlachtungen erfuhr die TVD auch in diesem Bereich Anpassungen. Insbesondere müssen beim Geflügel neben dem Lebendgewicht der geschlachteten Tiere zur Rückverfolgbarkeit und zu Kontrollzwecken auch die Herkunftsbetriebe angegeben werden. Deshalb wurden die grösseren Geflügelhaltungsbetriebe in die TVD aufgenommen.

Am 1. Januar 2014 wurde ein dritter Gesetzesartikel in Kraft gesetzt, der sich auf die TVD ausgewirkt hat: Artikel 56a des Tierseuchengesetzes (TSG) betreffend Schlachtabgaben. Die gemäss diesem Artikel erhobene Abgabe dient der Tierseuchenprävention und ersetzt die frühere Viehhandelsabgabe. Die Schlachtabgabe (Rind: Fr. 2.70; Schwein, Schaf und Ziege: je 40 Rp.) wird aufgrund der an die TVD gemeldeten Schlachtungen bemessen und wird mit den Entsorgungsbeiträgen verrechnet.

In der Folge der genannten Änderungen wurde bei der TVD dazu übergegangen, die Abrechnungen an Tierhalter und Schlachtbetriebe wöchentlich zu verschicken. Dieser Wechsel hat sich bewährt und erlaubt eine Optimierung des Ressourceneinsatzes.

Im Verlauf des Berichtsjahres wurde die Applikation „Anicalc“ zur jährlichen Berechnung der GVE-Werte vollständig in die überarbeitete Applikation „GVE-Rechner“ integriert. Bei der Einführung gab es aufgrund der hohen fachlichen Anforderungen leichte Verzögerungen. Dank dieser Investition des Bundes ist das Produkt benutzerfreundlicher und effizienter geworden.

Mitte 2014 wurde die Möglichkeit geschaffen, dass alle in der TVD registrierten Personen in der Rolle "Gast" den Verwendungszweck (Heimtier/Nutztier) jedes Equiden in der TVD abfragen können. Dies ist auch im Sinne der Lebensmittelsicherheit. Als Schlüssel dazu dienen die UELN (Universal Equine Life Numbers) sowie die Mikrochipnummer. Im zweiten Halbjahr wurden mit dem Projekt „Grundpass“ (Bereich TVD Equiden) die Voraussetzungen geschaffen, um ab dem 1. Januar 2015 den Grundpass als Grundlage für den Schweizerischen Equidenpass zentral ab der TVD zu produzieren. Diesen stellt die identitas AG kostenlos zur Verfügung. 

Yves Schleppi, BLW, Fachbereich, Tierische Produkte und Tierzucht, yves.schleppi@blw.admin.ch
Colette Schmid, BLW, Fachbereich, Tierische Produkte und Tierzucht