Dünger, Futtermittel, Saat- und Pflanzgut sowie Pflanzenschutzmittel dienen der landwirtschaftlichen Produktion:

So dienen Dünger der Pflanzenernährung und fördern das Wachstum der Pflanzen, erhöhen ihren Ertrag oder Verbessern ihre Qualität.

Futtermittel sind zur Verfütterung an Nutztiere und Heimtiere bestimmt und erhalten die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutztiere und die Qualität tierischer Produkte.

Um Kulturpflanzen vor Schadorganismen zu schützen und so zu einer ertragreichen Ernte beizutragen, werden Wirkstoffe chemischer oder biologischer Natur als Pflanzenschutzmittel eingesetzt.

Qualitativ hochwertiges pflanzliches Vermehrungsmaterial wie Saatgut, Kartoffelpflanzgut sowie Edelreiser, Unterlagen und Jungpflanzen von Obstarten und Weinreben trägt wesentlich zu einer nachhaltigen Produktion in der Schweiz bei.

Produktionsmittel verhelfen der Landwirtschaft zu beträchtlichen Ertrags- und Qualitätssteigerungen, bergen aber auch ein Potential für unerwünschte Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie auf die Umwelt. Deshalb muss das Inverkehrbringen und die Verwendung von Produktionsmitteln geregelt werden. Dafür kommen verschiedene Gesetzesbestimmungen zur Anwendung, die die Zulassung, Anforderung an die Produkte und ihre Produktion, Etikettierung, Verwendungsweisen, Meldepflichten, die Aufführung landwirtschaftlicher Pflanzen im Sortenkatalog und die Zertifizierung beim Saatgut regeln.