Kennzeichnung von landwirtschaftlichen Produkten
Aktueller Stand des GUB/GGA Registers
Nachdem sich das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Jahr 2013 fast ausschliesslich mit Pflichtenheftänderungen befasst hat, wurden im 2014 neue Bezeichnungen im eidgenössischen Register der GUB und GGA aufgenommen. Nach der Eintragung von Zuger Kirsch / Rigi Kirsch als geschützte Ursprungsbezeichnung im September 2013, wurde im März dieses Jahres auch die Zuger Kirschtorte als geschützte geographische Angabe registriert.
Zwei neue Eintragungsgesuche für Fleischprodukte aus dem Kanton Wallis wurden im April 2014 beim BLW eingereicht. Es handelt sich um die Produkte Jambon cru du Valais und Lard sec du Valais. Beide Bezeichnungen streben den Schutz als geschützte geografische Angabe GGA an.
Weitere Dossiers sind in Vorbereitung. Beispielsweise sollte aus der Ostschweiz das Eintragungsgesuch für die Bezeichnung St. Galler Alpkäse (als GUB) eingereicht werden. Und in Freiburg sind die Diskussionen für die Eintragung der Bezeichnung Cuchaule (als GUB) weit fortgeschritten.
Das Register der Schweiz umfasst 32 Eintragungen: 21 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 11 geschützte geografische Angaben (GGA). Die Unterlagen können auf der Homepage des BLW eingesehen werden: Link
Das Biokontrollsystem wird laufend verbessert
Um die Vertrauenswürdigkeit und Transparenz von Bioprodukten aufrecht zu erhalten, muss das Biokontrollsystem laufend hinterfragt und verbessert werden. Auch der zunehmende internationale Handel von Bioprodukten bringt neue komplexe Herausforderungen mit sich, welche es anzupacken gilt. Gute Lerneffekte, welche zur Hinterfragung und Anpassung des Bestehenden führen können, werden oft durch Peer Reviews erzielt. Peer Reviews sind Gutachten neutraler Fachpersonen, welche in der Folge Ihres Besuches Empfehlungen zur Verbesserung des Systems aussprechen.
Im September 2013 führte das Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) der EU in der Schweiz eine zweiwöchige Peer Review im Biobereich durch. Ziel des Audits war es, die Anwendung der Vorschriften über biologische Erzeugung, die Wirksamkeit des Systems zur Kontrolle der biologischen Erzeugung sowie die Überwachung durch die zuständige Behörde zu bewerten.
Im anschliessenden Bericht wurde durch das FVO festgestellt, dass die Schweiz grundsätzlich ein gut funktionierendes Kontroll- und Zertifizierungssystem im Biobereich hat. Ausserdem werde das Kontrollsystem im Allgemeinen durch die gute Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen der zentralen zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), und den privaten Kontrollstellen sowie durch klare Anweisungen für die Durchführung der Kontrollen unterstützt. Das Personal des BLW und der delegierten Stellen sei kompetent und befugt, seine Aufgaben wahrzunehmen.
Das Audit hat aber in gewissen Bereichen auch Verbesserungspotenzial aufgezeigt. So wurden Empfehlungen bezüglich der Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Lebensmittelbehörden der Kantone, bezüglich der Überwachung der Kontrollstellen und bezüglich der Vollständigkeit der Kontrollen ausgesprochen.
In der Folge haben die Schweizer Akteure der Biobranche mit Lead beim BLW diverse Massnahmen zur Stärkung des Bio-Kontrollsystems umgesetzt. Einerseits wurden die Kontrollen verstärkt und risikobasierter ausgerichtet. Demnach müssen die Kontrollstellen 10 % all Ihrer Kunden zusätzlich zur obligatorischen Jahreskontrolle ein weiteres Mal kontrollieren. Von den Jahreskontrollen und den Zusatzkontrollen müssen insgesamt 10 % unangemeldet erfolgen. Zudem müssen bei 5 % aller Kunden Rückstandsproben gezogen werden.
Es mussten auch Änderungen bei der Oberaufsicht vorgenommen werden. Neu beaufsichtigt das BLW als zuständige Behörde die vier privaten Bio-Kontrollstellen, welche auf schweizerischem Territorium tätig sind, jährlich. Der Fokus bei diesen Audits liegt auf dem Vollzug der Bio-Verordnungen. Neue Prozesse und Abläufe mussten dafür entwickelt werden. Gleichzeitig verlangt das BLW von den privaten Kontrollstellen, dass diese gewisse Meldepflichten einhalten und regelmässig Bericht erstatten.
Paolo Degiorgi, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, paolo.degiorgi@blw.admin.ch
Priska Dittrich, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung
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