Übergangsbeitrag
Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurde 2014 der Übergangsbeitrag neu eingeführt. Dieser federt die durch den Systemwechsel verursachte einzelbetriebliche Veränderung der Direktzahlungen ab und stellt so einen sozialverträglichen Übergang von der alten in die neue Agrarpolitik sicher. Den Betrieben mit neu tieferen Direktzahlungen soll damit Zeit verschafft werden, ihren Betrieb auf die neue Agrarpolitik auszurichten.
Die Kantone berechneten im 2014 für jeden Betrieb einmalig einen Basiswert. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen den allgemeinen Direktzahlungen im alten und der Summe der Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge im neuen System. Für die allgemeinen Direktzahlungen wurde das Jahr mit den höchsten Direktzahlungen im Zeitraum 2011-2013 ausgewählt. Für die Berechnung der Beiträge nach dem neuem System wurden die Strukturdaten (Flächen, Tiere) dieses ausgewählten Jahres verwendet.
Die für den Übergangsbeitrag zur Verfügung gestellten Mittel entsprechen dem Kredit der Direktzahlungen abzüglich den Ausgaben für alle freiwilligen Direktzahlungsprogramme sowie Projekte betreffend Ressourceneffizienz und Gewässerschutz. Die Summe der Basiswerte aller Betriebe wird diesen Mitteln gegenübergestellt, was einen Faktor ergibt. Dieser Faktor sagt aus, zu welchem Anteil die Basiswerte der Betriebe als Übergangsbeitrag ausbezahlt werden. Der Faktor lag für das Jahr 2014 bei 0,4724 und somit tiefer als die bei der Planung geschätzten 0,60. Mit zunehmender Beteiligung an den freiwilligen Direktzahlungsprogrammen sinken die zur Verfügung stehenden Mittel für den Übergangsbeitrag, folglich auch der Faktor und damit die Übergangsbeiträge pro Betrieb.
Übergangsbeitrag 2014
Einheit | Talregion | Hügelregion | Bergregion | Total | |
Betriebe | Anzahl | 19 300 | 12 432 | 13 424 | 45 156 |
Beitrag pro Betrieb | Fr. | 7 304 | 6 689 | 6 236 | 20 229 |
Total | 1 000 Fr. | 140 963 | 83 161 | 83 706 | 307 830 |
Quelle: BLW
Übergangsbeitrag nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen
Die Zahlung des Übergangsbeitrags ist an den Betrieb gebunden und von Produktionsfaktoren wie Fläche und Tierzahl entkoppelt sowie ebenfalls von der Begrenzung der Direktzahlungen pro Standardarbeitskraft (SAK) ausgenommen. Damit soll erreicht werden, dass die Abfederung durch den Übergangsbeitrag nicht geschmälert wird. Nur bei hohen Einkommen oder hohem Vermögen sowie bei einer SAK-Reduktion um 50 % und mehr gegenüber dem Referenzjahr (Jahr mit dem höchsten allgemeinen Direktzahlungen 2011-2013) wird der Übergangsbeitrag reduziert.
Wirkung der Begrenzung des Übergangsbeitrags 2014
Betroffene Betriebe | Kürzungen | Kürzung pro Betrieb | |
Einheit | Anzahl | Fr. | Fr. |
Kürzungen aufgrund der Reduktion der Betriebsgrösse (SAK) um mehr als 50 % (im Vergleich zum Referenzjahr) | 240 | 946 052 | 3 942 |
Kürzungen aufgrund von Einkommen oder Vermögen | 2 153 | 6 870 247 | 3 191 |
Total der Kürzungen | 7 816 299 |
Quelle: BLW
Philipp Meyer, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, philipp.meyer@blw.admin.ch
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