Freihandelsabkommen
Um eine Diskriminierung von Schweizer Unternehmen auf ausländischen Märkten bestmöglich zu verhindern, ist es für die Schweiz insbesondere vor dem Hintergrund der weltweit zunehmenden regionalen Liberalisierungsbestrebungen wichtig, ihrerseits umfassende Freihandelsabkommen abzuschliessen.
Auch in 2015 war die Schweiz daher aktiv bestrebt, ihr weltweites Netz von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten weiter auszubauen. Derzeit besteht dieses Netz zusätzlich zur Konvention der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und dem Freihandelsabkommen mit der EU aus über 28 Freihandelsabkommen mit 38 Partnern. Bis auf die Abkommen mit China, Japan und den Färöer Inseln sind alle Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA abgeschlossen worden.
Die Bestimmungen über den Warenverkehr innerhalb der Abkommen beinhalten auch Regelungen für Agrarprodukte. Aufgrund der unterschiedlichen Agrarpolitiken und Sensitivitäten der einzelnen EFTA-Staaten werden die Agrarabkommen bilateral durch jedes EFTA-Mitglied verhandelt. Alle Zollkonzessionen, die die Schweiz einem Freihandelspartner gewährt, sind mit der Schweizer Agrarpolitik vereinbar. So handelt es sich bei den Agrarbasisprodukten in erster Linie um Konzessionen für nicht sensible Produkte (z. B. tropische Früchte), Zollreduktionen innerhalb bestehender WTO-Zollkontingente oder Konzessionen ausserhalb der Saison. Im Gegenzug bemüht sich die Schweiz in den Verhandlungen, möglichst weitgehende Konzessionen für Basisagrarprodukte mit hohem Exportpotential wie Käse und andere Milchprodukte, Trockenfleisch und Wein sowie für verarbeitete Agrarprodukte wie Getränke, Schokolade, Zuckerwaren, Kaffee zu erhalten.
Aktuelle Entwicklungen bei den Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA
Abgeschlossene Verhandlungen
Zum Jahresbeginn am 1. Januar 2015 ist das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina in Kraft getreten. Die Schweiz erhält dadurch neben einem zollfreien Marktzugang für die meisten Industrieerzeugnisse auch einen präferenziellen Marktzugang in Bosnien und Herzegowina für einige verarbeitete und unverarbeitete Agrarprodukte, die für sie von Interesse sind. Im Gegenzug gewährt die Schweiz einen präferentiellen Marktzugang für Landwirtschaftsprodukte aus Bosnien und Herzegowina, die für das Land von besonderem Interesse sind, namentlich Paprika, Ajvar, Pilze, Oliven sowie Pfirsiche und Nektarinen.
Am 22. Juni 2015 wurde anlässlich des EFTA-Ministertreffens in Schaan (Liechtenstein) das Protokoll zum Beitritt Guatemalas zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten unterzeichnet. Damit tritt Guatemala dem Freihandelsabkommen bei, das zwischen den EFTA-Staaten und Costa Rica und Panama bereits am 29. August 2014 in Kraft getreten war. Die Schweiz erhält im Rahmen dieses Abkommens seitens Guatemalas präferenziellen Marktzugang für einige wichtige Basisagrarprodukte (u. a. ein zollfreies Kontingent für Käse sowie Zollreduktionen für Säfte und Trockenfleisch). Für die verarbeiteten Agrarprodukte erhält die Schweiz Konzessionen, die mit denen vergleichbar sind, welche Guatemala auch der EU gewährt. Das Beitrittsprotokoll muss nun noch von allen Parteien ratifiziert werden.
Laufende Verhandlungen
Aktuell laufen Verhandlungen zwischen der EFTA und Vietnam und Malaysia. Zusätzlich wurden in 2015 Verhandlungen mit den Philippinen sowie mit Georgien aufgenommen. Die Verhandlungen mit Indien, Indonesien, Thailand, Algerien sowie mit der Zollunion Russland-Weissrussland-Kasachstan sind aus unterschiedlichen Gründen bis auf weiteres sistiert.
Mit einigen Partnern werden derzeit Nachverhandlungen zu möglichen Weiterentwicklungen der Abkommen geführt oder geprüft bzw. vorbereitet. Dazu gehören die Türkei, Israel, Chile, Kanada und Mexiko.
Explorationen
Die EFTA-Staaten prüfen weiter die Machbarkeit einer Aufnahme von Freihandelsverhandlungen mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay). Überdies wurde anlässlich der EFTA-Ministerkonferenz Ende Juni 2015 eine Zusammenarbeitserklärung zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador unterzeichnet mit dem Ziel der Aufnahme von Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen im Laufe des Jahres 2016.
Weitere Kontakte werden unter anderem mit Staaten in der Region südlich der Sahara in Afrika und mit weiteren asiatischen Staaten gepflegt.
Aktuelle Entwicklungen bei den bilateralen Freihandelsabkommen
Derzeit sind drei bilaterale Freihandelsabkommen der Schweiz in Kraft: mit Japan, den Färöer Inseln und mit China. Alle drei Abkommen leisten ihren Beitrag zur Ausweitung des weltweiten Handelsnetzes der Schweiz und unterstützen insbesondere die Schweizer Exportbranchen bei der Erschliessung der jeweiligen Märkte. Insbesondere das am 1. Juli 2014 in Kraft getretene umfassende Abkommen zwischen der Schweiz und China gilt als Meilenstein der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik und hat bereits ein Jahr nach Inkrafttreten zu einer deutlichen Zunahme der Exporte und Importe nach bzw. aus China geführt.
Auch das seit 2009 in Kraft stehende bilaterale Abkommen der Schweiz mit Japan konnte die Exporte von Schweizer Agrarprodukten nach Japan erhöhen: im Jahr 2014 exportierte die Schweiz Agrarprodukte im Wert von mehr als 278 Millionen Franken (155 Mio. Fr. mehr als noch im Jahr 2008). Die wichtigsten Exportprodukte der Schweiz auf dem japanischen Markt sind Tabak, Getränke, Kaffee, Kakaozubereitungen sowie verschiedene andere Lebensmittelzubereitungen. Die Agrarimporte aus Japan bewegen sich auch nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens auf einem ähnlichen Niveau wie davor: 2014 importierte die Schweiz Agrarprodukte im Wert von knapp 16 Millionen Franken (in 2008 waren die Importe mit einem Wert von knapp 17 Mio. Fr. sogar etwas höher). Die wichtigsten Importprodukte aus Japan sind u. a. Fette und Öle von Fischen, Sojasauce, Algen, Tee sowie verschiedene Lebensmittelzubereitungen.
Cordelia Kreft, BLW, Fachbereich Internationale Handelspolitik, cordelia.kreft@blw.admin.ch
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